Betz von Roßdorf gen. Volk und Klaus Neuffer (Neyffer), beide Bürger zu Hall, bekunden als erwählte Schiedsmänner im Streit zwischen der Präsenz zu Sankt Michael und Klaus von Enslingen gen. Hörlebach um verfallene Gülten, in einem schon vor dem Rat zu Hall anhängig gewesenen Prozeß ihre Entscheidung: Klaus von Enslingen soll die acht der Präsenz schuldig gebliebenen Gülten aus einem Gut zu Reinsweiler (Renhartzweyler) und einzelnen Grundstücken zu Altdorf (insgesamt 9 Gulden rheinisch, 8 Pfund Heller, 16 Herbsthühner, 8 Fastnachtshühner) innerhalb von zwei Jahren bezahlen, sonst fallen die Erbrechte an diesen Gütern an die Präsenz. Zugleich verzichtet Klaus von Enslingen auf seine vermeintlichen Ansprüche auf zwei Wälder, die zu Gütern des Ambrosius- und Leonhardaltars in der Veldnerinkapelle gehören.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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