Johann auf der Heid gen. Mühlenbeck macht bekannt, dass Abt Bernhard nach dem Tod von Johann Mühlenbeck ihn zugunsten seiner Braut Margarete Mühlenbeck (Vormpnder: Heinrich aufm Berge, Johann aufm Hartig) mit dem Gut Mühlenbeck samt allem Zubehör im Kirchspiel Mülheim zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat eidlich gehuldigt. Zeugen: Ludger Albert Lauten, Rat und Kanzleisekretär des Abts und Conrad Hiegeman, Schöffe des Landgerichts Werden. - Or., Unterschrift