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Hausarchiv Hohenzollern-Hechingen
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Fürstlich Hohenzollernsches Haus- und Domänenarchiv (Dep. 39)
Überlieferungsgeschichte
Die Zollern, in der Chronik Bertholds von der Reichenau zu 1061 erstmals erwähnt, gehören zu den ältesten und bedeutendsten schwäbischen Hochadelsgeschlechtern. Die Herkunft des Geschlechts, das sich nach der Stammburg bei Hechingen nannte, konnte jedoch bisher noch nicht geklärt werden. Vor allem der Versuch von L. Schmid, die Zollern mit dem schwäbischen Herzogsgeschlecht der Burkardinger genealogisch in Verbindung zu bringen, erwies sich als unhaltbar. Die für die Geschichte des Gesamthauses in der Neuzeit wichtige Auffassung von der Abkunft der Zollern von dem Grafen Tassilo aus der Karolingerzeit war eine Konstruktion des 16. Jahrhunderts, die jegliche historische Grundlage entbehrte.
Um die Wende vom 11. zum 12. Jahrhundert gewinnt die Hausgeschichte der Zollern dann an Konturen. 1095 gründete Adalbert von Zollern mit Graf Alwig von Sulz und Turmann von (Neckar-)Hausen das Kloster Alpirsbach im Schwarzwald. 1111 ist der erste Zollerngraf in der Umgebung des Königs feststellbar. Auch in den nächsten anderthalb Jahrhunderten sind die Zollern häufiger im Umkreis der Kaiser und Könige, insbesondere der Staufer anzutreffen.
In den folgenden Jahrhunderten brachten Erbteilungen und auch Erbstreitigkeiten die Stellung des Geschlechts in ernsthafte Gefahr. Bereits um 1180 spaltete sich ein Zweig der Zollern vom Hauptstamm ab, der sich in der Folgezeit nach der bei Schörzingen (Stadt Schömberg) gelegenen Burg von Hohenberg nannte. Durch diesen Vorgang gingen den Zollern die westlichen Teile ihrer Besitzungen für immer verloren.
1192 gelangte Graf Friedrich von Zollern durch eine Eheverbindung mit der Tochter des letzten Burggrafen von Nürnberg in den Besitz der Burggrafschaft Nürnberg und der Grafschaft Raabs. Infolge dieses Besitzzuwachses in Franken spaltete sich bald nach 1200 die fränkische (burggräfliche Linie) von der schwäbischen Zollernlinie ab, aus der dann die Markgrafen und Kurfürsten von Brandenburg und das spätere preußische Königs- und Kaiserhaus hervorgingen.
Graf Friedrich V. von Zollern, auch der Erlauchte genannt, teilte 1288 seinen Besitz auf zwei seiner Söhne auf; Der älteste Sohn erhielt die Stammgrafschaft mit der Zollerburg, der jüngere die Herrschaften Schalksburg mit Balingen und Mühlheim an der oberen Donau. Erstere gelangte 1403 an Württemberg (Sage vom Hirschgulden), letztere fiel 1391 an die Herren von Weitingen. Die Linie Zollern-Schalksburg starb nach 1408 aus.
Obwohl sich die Zollern durch ihre unselige Teilungspolitik ihre Machtgrundlage weitgehend entzogen hatten, waren sie jedoch weiterhin bemüht, durch Eheverbindungen mit anderen Hochadelsgeschlechtern wie Baden, Hohenberg, Helfenstein, Nellenburg, Fürstenberg, Vaihingen, Geroldseck, Sulz und Rechberg an ihrem Stand festzuhalten. Die Nachgeborenen traten in die Stifte Augsburg, Konstanz und Straßburg oder in den Deutsch- bzw. Johanniterorden ein oder wurden Mönche in Einsiedeln, St. Gallen, Reichenau, Äbte und Bischöfe.
1344 begründeten die Grafen Friedrich der Schwarzgraf, Friedrich Ostertag und Friedrich der Straßburger eigene Linien, wodurch auch der Besitz in den Stammlanden um den Hohenzoller aufgeteilt wurden. Nach dem Tod von Graf Friedrich Ostertag 1362 fiel dessen Besitz zwar anteilig an die beiden anderen Linien, doch schon 1402 wurde der Besitz der Straßburger Linie zwischen den Grafen Friedrich dem Öttinger und Eitelfriedrich aufgeteilt. Die Streitigkeiten zwischen den Brüdern gerieten zur offenen Fehde, als 1412 die schwarzgräfliche Linie ausstarb. Der Kampf um das Zollernerbe brachte den Stammlanden fast den Ruin: der zollernsche Besitz mußte verpfändet werden, 1423 wurde die Stammburg von Württemberg und dem Schwäbischen Städtebund zerstört, im Gröninger Vertrag 1429 müßte Graf Eitelfriedrich, der aus dem Bruderkampf als Sieger hervorging, für den Fall des Erlöschens des zollernschen Mannesstammes die Erbfolge Württembergs anerkennen.
Die drohende Katastrophe des Grafengeschlechts der Zollern trat nicht ein. Graf Eitelfried rich bekam nicht nur einen Erben, sondern konnte bis zu seinem Tod 1439 den Großteil seiner Besitzungen wieder zurückerwerben. Aufbau und Ausbau der Landesherrschaft und Reichsdienst kennzeichneten die nächsten Generationen des Zollernstammes.
Graf Jos Niklaus I. (1433 - 1488) konnte 1454 mit kaiserlicher Genehmigung die Hohenzollernburg wiederaufbauen. Graf Eitelfriedrich II (1452 - 1512) war brandenburgischer Rat, Präsident des Reichskammergerichts, bekleidete seit 1490 das Amt des Hauptmanns der österreichischen Hohenberg und erhielt 1504 das Reichserbkämmeramt verliehen.
Graf Karl I. (1515 - 1576) stand als Reichserbkämmerer, Reichshofratspräsident, Hauptmann der Grafschaft Hohenberg, Landvogt im Elsaß und Burgund und als Diplomat im Dienste des Reichs und Habsburgs. Als Anerkennung für seine Verdienste verlieh im König Friedrich I. 1535 die nach dem Aussterben der Grafen von Werdenberg an das Reich gefallene Grafschaft Sigmaringen und die an Österreich gefallene Grafschaft Veringen, wodurch Sigmaringen Sitz einer eigenen Linie der schwäbischen Zollern wurde.
Nach dem Tod des Grafen Jos Niklaus 1558 erbte Graf Karl auch noch die Stammgrafschaft Zollern mit der Herrschaft Haigerloch-Wehrstein. 1575 ordnete der Graf die Erbteilung seines Gesamtbesitzes an, aus der dann 1576 die Linien Hohenzollern-Hechingen, Hohenzollern-Sigmaringen und Hohenzollern-Haigerloch hervorgingen. Letztere starb jedoch bereits 1634 im Mannesstamm aus. Die Herrschaft Haigerloch-Wehrstein gelangte an die Sigmaringer Zollernlinie.
Ein weiterer Sohn des Grafen Karl, Graf Joachim von Zollern, der zum Protestantismus übergetreten war, begrüdnete eine weitere Linie, die schlesische Linie, die aber schon 1622 im Mannesstamm erlosch.
Im Zeitalter der Glaubenskämpfe zählten die Linien Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen zu den entschiedenen Verfechtern des alten Glaubens. Graf Johann Georg von Hohenzollern-Hechingen (1577 - 1623), Graf Johann von Hohenzollern-Sigmaringen (1578 - 1625) waren Hauptstützen des Hauses Habsburg und der Liga, an deren Zustandekommen sie großen Anteil hatten. Für ihre Verdienste um die katholische Sache wurden 1623 die Linien Sigmaringen und Hechingen des Hauses Hohenzollern in den Reichsfürstenstand erhoben.
Obwohl die Fürsten von Hohenzollern-Hechingen nur über ein kleines und überdies überschuldetes Territorium, die nunmehrige gefürstete Grafschaft Zollern, verfügten, tat dies ihrem hohen Rang keinen Abbruch. Als Reichsfürsten waren sie auf dem Reichstag vertreten, auf der weltlichen Fürstenbank des Schwäbischen Kreises nahmen sie den Sitz hinter Württemberg und Baden ein. Die Fürsten und Prinzen nahmen hohe Militärfunktionen als Generale und Feldmarschälle im Dienste des Reichs und Österreichs wahr. Geistliche des Hauses hatten hohe kirchliche Pfründen inne. Die Prinzessinnen wurden mit Angehörigen des süddeutschen, niederländischen und österreichischen Hochadels verehelicht oder traten in geistliche Stifte und Klöster ein.
Durch die Erbeinbindung zwischen dem kurfürstlichen Haus Brandenburg mit den schwäbischen Hohenzollern 1695, die 1707 erneuert wurden, konnte das Zusammengehörigkeitsgefühl des hohenzollernschen Gesamthauses wiederbelebt werden. Hierin wurde festgelegt, daß der Kurfürst von Brandenburg Chef des Gesamthauses Hohenzollern sein sollte. Außerdem wurde vereinbart, daß im Falle des Erlöschens der schwäbischen Linie der Zollern das Haus Brandenburg Erbe ihrer Besitzungen sein sollte. Seit damals führten die Fürstl. Häuser Hohenzollern wieder den Titel und das Wappen der Burggrafen von Nürnberg. Dank der Rückendeckung des stammverwandten preußischen Königshauses und auch der guten Beziehungen der Fürstin Amalie Zephyrine von Hohenzollern-Sigmaringen zum Hofe Napoleons ist es den hohenzollernschen Fürstenhäusern gelungen, nicht nur der drohenden Mediatisierung 1805 zu entgehen, sondern auch durch die Aufnahme in den Rheinbund 1806 die Stellung als souveräne Fürsten zu erringen. 1815 schlie ßlich fanden die Fürstentümer Hohenzollern Aufnahme in den Deutschen Bund.
Infolge der Revolution 1848/49 traten die Fürsten aufgrund der alten Hausgesetze und Erbeinungen ihre Souveränität mit Staatsvertrag vom 7. Dezember 1849 an Preußen ab. Dieser Vertrag bedeutete für die hohenzollernschen Fürsten jedoch keineswegs eine Rangminderung. Im Staatsvertrag und in weiteren Anordnungen wurden den jeweiligen Chefs der Häuser Hohenzollern neben einer jährlichen Rente in Preußen der Vorrang vor allen nicht zur königlichen Familie gehörigen Untertanen eingeräumt und ihnen das Prädikat Hoheit zuerkannt. Die Fürsten besaßen ferner einen privilegierten Gerichtsstand, waren von indirekten Steuern befreit und besaßen ferner das Recht auf eigene Hofhaltung und Titelverleihungen sowie Sportel-, Porto- und Stempelfreiheit und waren erbberechtigte Mitglieder des preußischen Herrenhauses. Für die Hausgeschichte von größter Bedeutung war die Garantie des Fürstl. Domanialbesitzes in den hohenzollernschen Fürstentümern durch Preußen.
Fürst Friedrich Wilhelm Konstantin von Hohenzollern-Hechingen verließ sein Land, übergab mit Vertrag vom 3. Februar 1850 den Fürstl. Hohenzollern-Hechingischen Hausfideikomiß gegen eine jährliche Rente seinem Sigmaringer Vetter, Fürst Karl Anton (1811 - 1885), und zog sich auf seine schlesischen Güter zurück. Seine nach den Hausgesetzen nicht erbberechtigten Nachkommen führen den Namen Graf bzw. Gräfin von Rothenburg.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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