Ulrich, Bischof von Konstanz, verfügt auf Ansuchen des Abts und Konvents von Kloster Rot die Eingliederung der Pfarrkirchen von Oye, Krawinkel und Haslach in das Kloster, um dessen schlimme Lage zu verbessern, die es unmöglich macht, den Gottesdienst ordnungsgemäß auszuführen, und um diese Kirchen dem Einfluß und den Absichten der weltlichen Herren zu entziehen, in deren Gebiet sie liegen. Den Äbten von Rot wird das Recht eingeräumt, diese Kirchen mit Geistlichen des Klosters zu besetzen, die vom Bischof von Konstanz bestätigt werden müssen. Auch verzichtet dieser auf den Fruchtzehnten, der ihm aus diesen Kirchen zusteht, unbeschadet der übrigen Rechte des Bischofs von Konstanz. Dieser Abmachung stimmen Probst Diethelm, Dekan Ulrich und das ganze Kapitel von Konstanz zu. Siegler: Bischof und Kapitel von Konstanz.1350, IV. Iden des Oktober. Orig. Perg., 2 S. fehlen, abgedruckt bei Stadelhofer I, 157 ff.