Eberhard Röder von Rodeck entlässt, als Vormund der Tochter Magdalena seines verstorbenen Vetters Wolf von Windeck, genannte Bürgen und nimmt genannte andere an, die sich laut Erblehnsrevers von 1536 April 24 für die Gültzahlung des Peter Hans und seiner Ehefrau Alma vom Siglerin Hof zu Waltersweier verbürgt hatten und verbürgen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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