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Kurfürst Philipp von der Pfalz schlichtet einen nach dem Tode des Ritters Georg von Venningen entstandenen Streit zwischen dessen hinterlassenen lebenden Kindern bzw. deren Vormündern einerseits und Bernhard Göler von Ravensburg, Witwer von Georgs Tochter Helena, in erster Ehe mit Philipp von Fleckenstein verheiratet. Die Vormünder sollen Bernhard sein Leben lang alle Weihnachten 50 Gulden zahlen aus den 3000 Gulden, die Helena ihrem ersten Manne in die Ehe mitgebracht hat. Nach Bernhards Tod sollen diese 50 Gulden jährlich zur Hälfte an Georg von Venningens Kinder und zur anderen Hälfte an Bernhards Erben fallen. Zweifach ausgefertigt. Der Aussteller siegelt mit seinem Sekretsiegel. Heidelberg, "sambstag nach unnsers Herren uffartstag" 1503.

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Landesarchiv Speyer
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