Konrad von Zwole ("Sinola") [Tschechien], päpstlicher Kaplan und Auditor, teilt dem Bischof von Würzburg, dem Würzburger Domdekan Richard von Maßbach [Lkr. Bad Kissingen], dem Offizial der Würzburger Kurie sowie allen Amtsträgern in Stadt und Diözese Würzburg, die mit der vorliegenden Angelegenheit befasst sind, und insbesondere Konrad von Weinsberg ("Wynsperch") [Lkr. Heilbronn] mit, dass Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Stadt Weinsberg gegen ein Urteil, das Konrad von Weinsberg gegen sie bei dem Würzburger Domdekan Richard von Maßbach erwirkt hat, Appellation an den Papst eingelegt haben. Er wurde nun von Papst Martin V. beauftragt, die Sache zu untersuchen und nach Vorladung und Anhörung der beteiligten Parteien zu entscheiden. Auf Bitte der Stadt Weinsberg erlässt er ein Inhibitionsmandat und befiehlt damit den Parteien, in der Angelegenheit bis zum endgültigen Austrag der Sache nichts gegen die Stadt zu unternehmen bzw. alle seit der Einlegung der Appellation erlassenen Verfügungen gegen die Stadt zurückzunehmen. Er lässt dies von dem öffentlichen Notar Johann Conradi beurkunden. Nach einem Rückvermerk auf der Urkunde wurde dieses Inhibitionsmandat am 16. November 1425 in Würzburg von dem Prokurator der Stadt Weinsberg Friedrich Rumel publiziert.