(1) G 2237 (2)~Kläger: Lic. Simon Heinrich Gondela, RKG-Advokat und -Prokurator, Wetzlar, er vertritt sich selbst, (3)~Beklagter: Gräflich lipp. Vormundschaft (nämlich Gräfinwitwe Johannette Wilhelmine, geb. Fürstin von Nassau, und die Grafen Christoph Ludwig und August Wolfhart zur Lippe) und die lipp. Landstände (die Ladung wird dem Landrat und Drosten Dietrich von Grothe in Lemgo zugestellt) (5)~Prozessart: Citationis ad videndum exigi pecunias vi obligationis liquido debitis cum interesse et expensis, sicque condemnari Streitgegenstand: Die Klage ist auf Rückzahlung eines Kapitals von 1000 Rtlr., die die Mutter des Klägers 1719 in die Landkasse geliehen hatte, gerichtet. Der Kläger begründet seine Klage damit, trotz diverser Anmahnungen nicht nur die diesjährigen Zinsen für das Kapital nicht bekommen zu haben, sondern der Kassenempfänger habe zugleich die Auszahlbarkeit dieser Zinsen wie der für zahlreiche weitere Kapitalien nach dem Verlust der brakischen Ämter für zweifelhaft erklärt. 6. Juni 1739 Rufen gegen die nichterschienenen Beklagten. 1. Juli 1739 Litiskontestation durch das RKG von amtswegen. 2. September 1739 RKG-Urteil, mit dem die Beklagten zur Zahlung von Kapital und Zinsen verurteilt wurden. 4. Oktober 1739 Mitteilung Gondelas, seine Ansprüche seien durch die Landstände vollständig befriedigt worden. (6)~Instanzen: RKG 1739 - 1740 (1719 - 1739) (7)~Beweismittel: Schuldverschreibung des Grafen Simon Henrich zur Lippe zugunsten der Witwe des Pastors Gondela über insgesamt 1000 Rtlr., 1719 (Q 3). (8)~Beschreibung: 15 Bl., lose; Q 1 - 4.