Klage des Heinrich Diether Weicker aus Aschaffenburg vom 24. März 1674, wonach ihm die französischen Truppen 200 Stecken Holz genommen und an den Wachtfeuern im Windfang und auf den Brücken verbrannt haben. Bitte um Schadensersatz. Weiterleitung der Mainzer Landesregierung vom 30. März 1674 an den Aschaffenburger Vizedom Melchior Friedrich Frieherr von Schönborn mit der Anweisung der Bitte zu entsprechen.