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Klage gegen die Verhaftung seines Sohnes Simon am 30. Sept. 1608 am Zoll zu Bacharach durch bestellte Diener und Bewaffnete auf Veranlassung des Bonner Juden Levi Krause und unter Verletzung des Geleits. Simon ist in scharfe Haft nach Poppelsdorf geführt und vor Vogt und Schöffen des Gericht zu Bonn peinlich beklagt worden. Die Beklagten rechtfertigen ihr Vorgehen gegen Simon u. a. damit, daß dieser aus seinen Geschäften mit köln. Untertanen das gewöhnliche Tributgeld und den Zehntpfennig dem Erzbischof von Köln schuldig geblieben sei (Einzelheiten in Q 6).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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