Kurfürst Philipp von der Pfalz bevollmächtigt Kaspar Forstmeister von Gelnhausen, die Güter und Gülten des Klaus Breidenbach, der betrügerisch die pfalzgräflichen Rheinzölle umfahren habe, anzusprechen und zu belangen und alles zu tun, um die Forderungen des Pfalzgrafen durchzusetzen. Dazu soll Kaspar Vollmacht haben, die anhängigen Klagen gemäß der Gerichtsordnungen auf Gewinn oder Verlust voranzutreiben oder neue Klagen vorzubringen, als ob der Pfalzgraf selbst in der Sache handelte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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