Gerlach von Biedenfeld (Bidenfelt) verleiht seinen halben Zehnten in Hadebrandsdorf (Habrandesdorff) bei Frankenberg, den die Brüder Heinrich und ...
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Urk. 23, 86
Urk. 23, A II Georgenberg, Kloster
Urk. 23 Kloster Georgenberg - [ehemals: A II]
Kloster Georgenberg - [ehemals: A II] >> 1300-1324
Georgenberg 1303 Juni 20
Ausf. Perg. S. anh. 1) Beschr. s. Urk. 23 Nr. 10 2) Beschr. s. Urk. 23 Nr. 50
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Actum et datum aput sanctum Georgium a. d. 1303, in vigilia sancti Albani martiris.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gerlach von Biedenfeld (Bidenfelt) verleiht seinen halben Zehnten in Hadebrandsdorf (Habrandesdorff) bei Frankenberg, den die Brüder Heinrich und Konrad Nagil von ihm zu Lehen hatten und nun dem Zisterzienserinnenkloster Georgenberg vor den Mauern Frankenbergs verkauft haben, namens des Klosters an Volpert Engezo und Johann und Jakob Gozo, die ihn zu gleichem Recht vom Kloster besitzen sollen, wie ihn die Brüder Nagil von ihm hatten. Seine Lehensherren Graf Heinrich von Sponheim (Spaheym), Graf Heinrich von Braunfels (Bruenfels) und Graf Reinbold von Solms (Solmese), von denen er den Zehnten besitzt, werden ihn dem Kloster übereignen.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Eckehard von Helfenberg, Ritter, Kraft Ruding, Burgmannen zu Frankenberg
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ludwig [von Münchhausen], Bürgermeister, Siegfried Friling, Volpert Otto, Heinrich Süss (Suze), Bürger zu Frankenberg.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller mit S. d. Stadt Frankenberg und d. Ritters Eckehard von Helfenberg, weil er kein eigenes S. hat.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Schunder Nr. 358.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gerlach von Biedenfeld (Bidenfelt) verleiht seinen halben Zehnten in Hadebrandsdorf (Habrandesdorff) bei Frankenberg, den die Brüder Heinrich und Konrad Nagil von ihm zu Lehen hatten und nun dem Zisterzienserinnenkloster Georgenberg vor den Mauern Frankenbergs verkauft haben, namens des Klosters an Volpert Engezo und Johann und Jakob Gozo, die ihn zu gleichem Recht vom Kloster besitzen sollen, wie ihn die Brüder Nagil von ihm hatten. Seine Lehensherren Graf Heinrich von Sponheim (Spaheym), Graf Heinrich von Braunfels (Bruenfels) und Graf Reinbold von Solms (Solmese), von denen er den Zehnten besitzt, werden ihn dem Kloster übereignen.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Eckehard von Helfenberg, Ritter, Kraft Ruding, Burgmannen zu Frankenberg
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ludwig [von Münchhausen], Bürgermeister, Siegfried Friling, Volpert Otto, Heinrich Süss (Suze), Bürger zu Frankenberg.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller mit S. d. Stadt Frankenberg und d. Ritters Eckehard von Helfenberg, weil er kein eigenes S. hat.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Schunder Nr. 358.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ