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Der Priester Dedemann Kernewevell, Pfarrer an St. Peter außerhalb der Stadt Warburg, verspricht der Mägde- und Elendenbruderschaft zu St. Peter, jeden Mittwoch, sofern dieser kein Feiertag ist, für alle verstorbenen Bruderschaftsmitglieder in St. Peter eine Seelenmesse zu lesen und dienstagabends zuvor eine Vigil zu singen. Wenn auf den Mittwoch ein Fest- oder Feiertag fällt, soll die Vigil mittwochabends und die Seelenmesse donnerstagmorgens gehalten werden. Sollte die Kirche mit Interdikt belegt sein, sollen Seelenmesse und Vigil trotzdem gehalten werden. Ferner verspricht der Pfarrer, jedes Jahr am Sonntag vor Mariä Heimsuchung (2. Juli) für die verstorbenen Bruderschaftsmitglieder ein allgemeines Leichenbegängnis mit Seelenmesse und Messe und am Sonnabendabend davor eine Vigil abzuhalten und dieses am Sonntag zuvor abzukündigen, damit alle Brüder rechtzeitig in die Kirche kommen und ihre Gebete und Opfer verrichten können. Die Bruderschaft soll dem Pfarrer für diese Dienste jährlich auf Michaelis (29. September) neun Schillinge Warburger Währung zahlen. Die Bruderschaftsvertreter sind berechtigt, von der Bezahlung des Pfarrers so viel an Geld einzubehalten, wie Vigilien, Seelenmessen und Leichenbegängnisse versäumt worden sind. Sollte die Bruderschaft kein Geld mehr haben, sollen die Feiern unterbleiben. Der Pfarrer und der Warburger Vizearchidiakon Dietrich Wesseli kündigen ihre Siegel an, Zeugen werden benannt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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