Notariatsinstrument des Heinrich Steymitz von Goßmansdorff, Kleriker Würzburger Bistums: Peter Mendel und Andreas Tucher erteilen namens des Rates zu Nürnberg Fritz Keppner, Bürger zu Nürnberg, auf seine Klage gegen Anthoni, den Gerichtsschreiber, weil er die gerichtliche Vollung zu Michel Franckhs seines Schwagers, habe um 14 Tage zu ausgefertigt habe, wodurch es Letzterem möglich gewesen sei sie dem Zugriff seines Gläubigers zu entziehen, den Bescheid, dass es nicht nötig sei Zeugen "außerhalb rechtens" in dieser Sache zu vernehmen; wolle er aber den Gerichtsschreiber von den Reiches Richter belangen, werde ihm der Rat hiezu gerne behilflich sein. - Zeugen: Michel Oberndorffer und Ulrich Weyß, Diener am Sold zu Nürnberg.

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Staatsarchiv Nürnberg
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