König Anton bekennt, dass er den Kammerherrn Friedrich Carl Hermann von Weißenbach und seine rechtmäßigen Erben mit dem Schloss, dem Vorwerk und dem Dorf Frauenhain einschließlich aller näher bezeichneten Zugehörungen und weiter genannter Flecken in der Pflege Großenhain mit allen näher bestimmten Rechten als Mannlehn belehnt. Die Mitbelehnten sind auf der fehlenden Seite des Libells vermerkt. - Unterschrift und Siegel angekündigt

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Sächsisches Staatsarchiv
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