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Ritter Emelrich Rudel von Reiffenberg und Gertrud seine Frau bekennen, daß Graf Otto von Nassau und seine Frau Alheit ihnen zum Ersatz einer Schuld von 40 Mark und von 5 Mark jährlichen Burglehengeldes eine Rente von 8 Malter Weizen und 28 Schilling auf die Vogtei Dietkirchen angewiesen haben, vorbehaltlich der Ablösung der ganzen Schuld durch Zahlung von 90 Mark Pfennig Herborner Währung, wogegen dann Emelrich dem Grafen eine Rente von 5 Mark von seinem eignen Gute anweisen und als Burgmannlehen zurücknehmen soll.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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