Abt Coelestinus von St. Gallen belehnt auf seinen Antrag den Johann Anton Sigmund Hoffmann von Lichtenfels (1) erneut mit den Gütern zu Haldenberg und den 2 dazu gehörenden Höflein in Ailingen, gemäß den Bestimmungen des Lehenbriefs von 1694 (mit Transfix von 1695), (s. U 289) wonach die Lehengüter alle 20 Jahre neu verliehen werden müssen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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