Der Abt des Klosters Großcomburg (kein Vorname genannt), Michael Senft, Utz von Münkheim und Cunz Büschler erlassen in ihrer Eigenschaft als Kondominatsherren des Ortes Gelbingen Gebote und Verbote hinsichtlich Viehhaltung, Holzschlag, Obsternte und Gemeindeversammlungen.