Verpfändung des Hatzfeldter Hofs zu Köln mit Zubehör durch die Gräfin Maria Katharina von Hatzfeldt ohne Vorwissen ihres Gemahls, des Grafen Hermann von Hatzfeldt, an die Brüder Gerwin und Johann Neinertzhagen zu Köln gegen ein Darlehen von 3 000 Reichstalern; Rechtsstreit vor einem kurfürstlichen Gericht zu Köln und vor dem Reichskammergericht zwischen Hatzfeldt und den Brüdern Meinertzhagen wegen der von ihnen betriebenen Immission in den Hatzfeldter Hof nach Nichtbezahlung von Zinsen durch Hatzfeldt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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