Veit von Rinderbach zu Gaildorf verkauft um 1.500 fl rh der Reichsstadt Schwäbisch Hall allodiale, unbelastete und unverpfändete Gerechtigkeiten, Nutzungen, Zinse und Gülten in Gailenkirchen, Schönberg, Bibersfeld und "auf dem Windberg", auch den auf dem Haller Schultheißenamt stehenden jährlichen Zins von 7 lb h und die Hälfte des Großen und Kleinen Zehnten in Gailenkirchen. Der Verkäufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises, überträgt die Objekte, verzichtet auf alle daran gehabten Rechte, schließt von seiner Seite jede künftige Anfechtung des Geschäfts oder die Rückforderung einzelner Verkaufsgegenstände aus und übernimmt auch namens seiner Nachkommen und Erben die Gewährleistung des Geschäfts. Die von demselben betroffenen armen Leute und Erbbeständer hat er aus deren Verpflichtungen ihm gegenüber entlassen und an die Stadt Hall, der sie huldigen sollen, als neue Herrschaft verwiesen, die auf die Verkaufsobjekte bezüglichen Urkunden, Urbare und Gültregister hat er der Käuferin ausgehändigt. Sollte er künftig noch weitere einschlägige Dokumente in seinen Besitz bringen, will er dieselben unverzüglich nachreichen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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