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Der Dechant von St. Martin zu Bingen befiehlt den Pfarrern zu Asmannshausen, Rüdesheim und Geisenheim, die Schultheißen und Schöffen der genannten Orte bei Strafe der Exkommunikation aufzufordern, sich in der Klage des zu Asmannshausen wohnenden Gerlach, Sohnes des Eckard von Aulhausen, gegen das Kloster Aulhausen jedes weiteren gerichtlichen Einschreitens gegen das letztere zu enthalten und ladet den genannten Kläger vor sein Gericht nach Bingen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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