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Arnolt Schlick, Organist, verzichtet für zwei Jahre auf 50 Gulden an seinem jährlichen Dienstgeld. Er hatte sein Haus zu Heidelberg mit 200 Gulden Hauptgeld und 10 Gulden jährlicher Gülte gegenüber Hans von Wagenbach beschwert und deshalb seinen Herrn Kurfürst Philipp von der Pfalz zur Ablösung um 100 Gulden gebeten. Diese hatte ihm der Pfalzgraf geliehen, weshalb der genannte Abschlag einbehalten werden soll, bis die 100 Gulden entrichtet wurden. Zur Sicherheit dient Arnolts Haus als Unterpfand. Sollte er vor Ablauf der zwei Jahre sterben, soll der Pfalzgraf den ausstehenden Betrag von dem Unterpfand haben. Zur Besiegelung bittet er die Junker Georg Rüschner (Jorg Ruschner) und Erhard von Rossau hinzu.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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