Main6z, 1651.07.18. (Richter Pfeffer). Johann Reinhard Kirchener quittiert als Vormund der Kinder des + Benders Johann Wilhelm Eck dem Johann Zebgen den Empfang von 100 fl. zuzüglich eines Jahreszinses (5 fl.). Der gewesene Mitvormund Zebgens, Arnold Dietz, hat im Jahre 1647 eine weitere Schuld gemacht, weshalb sein Haus für 335 fl. versetzt worden ist; Rückzahlung in Jahresraten von 50 fl. B. auf Weihnachten. Z.: Johann Heinrich Kircheimer und Zacharias Meyer, Hutmacher.

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