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Inhalt und Bewertung
Zunächst war die Forstverwaltung nicht eigenständig, sondern in die Ämter bzw. nach 1806 Rentämter eingegliedert. Mit der Übernahme der staatlichen Forstgerichtsbarkeit und Forstpolizei 1843 entstand eine eigenständige standesherrliche Forstverwaltung unter dem Oberförster Karl Weiß. Sie bestand 1843 aus den Forstrevieren Waldenburg, Sailach, Untersteinbach, Kupferzell und dem Jagdrevier Rinnen. Im Zuge der Ablösungen entfiel 1849 die Patrimonialgerichtsbarkeit und die Polizeiverwaltung, weshalb seit 1852 die Forstverwaltung von der Domänenkanzlei übernommen wurde. 1869 wurde die Forstverwaltung wieder von der Domänenkanzlei abgetrennt.
Gliederung: I. Allgemeines; II. Forst- und Jagdbedienstete, Instruktionen, Waldarbeiten; III. Einrichtung und Verwaltung der Waldungen; IV. Holzverkauf, -abgaben und -nutzung; V. Wege, Holzabfuhrwege, Überfahrtrechte; VI. Forst- und Jagdgerichtsbarkeit; VII. Jagd.
1. Zur Geschichte der Forstverwaltung Waldenburg: Bis zur Mediatisierung der Standesherrschaft Hohenlohe-Waldenburg im Jahre 1806 war die Forstverwaltung Teil der Ämter. Zum Personal des (Ober-)Amts Waldenburg gehörte Oberjäger Franz Anton Bosch (gest. 1814), der die Waldenburger Forstreviere inne hatte und zugleich "Oberjäger für sämtliche Forsteien aller Ämter" war. Ihm unterstanden die Revierjäger Johann Vogel (gest. 1820) in Sailach, Alois Holzer in Rinnen (nachweisbar bis 1818) und Schäfer in Beltersrot (bis 1807). Schäfers Nachfolger wurde Johann Georg Vogel (gest. 1817). Revierverweser im Amt Adolzfurt war Peter Rieger. Aus den vier Ämtern und Vogteien wurden nach der Mediatisierung die drei Rentämter Adolzfurt (durch Zusammenlegung mit Ohrntal), Kupferzell und Waldenburg gebildet, denen jeweils ein Bezirk zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben zugewiesen wurde. Für die Forstaufgaben wurde Fachpersonal eingesetzt: Oberjäger, Revierjäger, Waldschützen, Forstamtsdiener und Kastenmesser. Allerdings schwankt die Anzahl der Reviere und die Besetzung der Huten. Im Oktober 1818 bekam Moriz Münch, Revierjäger des Forstreviers Waldenburg und der fürstlichen Jagd, die Oberaufsicht für das fürstliche Forst- und Jagdwesen übertragen. Damian Schopf (angestellt seit 1788, Wildmeister in Unterheimbach seit 1804, gest. 1819) war das Forstrevier Adolzfurt zugewiesen. Revierjäger Gottfried Münch (Forstbedienter seit vor 1810) leitete das Revier Untersteinbach, seit 1821 Kupferzell. Dafür übernahm Matthäus Holzer das Revier Untersteinbach von 1821 bis 1830 provisorisch. Das Revier Unterheimbach unterstand um 1818 provisorisch Christian Richter als Revierjäger. 1827 übernahm Friedrich Klein das Jagdrevier Kupferzell für zwei Jahre als provisorischer Amtsverweser. Franz Sperrfechter, zunächst Revierjäger in Kupferzell, wurde 1821 Revierjäger in Sailach (bis spätestens 1842). Ab 1831 waren Wilhelm Vogel Jagdrevierverweser in Rinnen und Wilhelm Hammer Revierjäger in Kupferzell. 1833 wurde mit Karl Krauß ein Gefälleinbringer für den Bezirk Adolzfurt eingestellt, der zugleich die Forstinspektion für den erkrankten Oberjäger Moriz Münch besorgte. 1838 wurde die Herrschaft wieder in drei Rentamtsbezirke geteilt. Das Rentamt Adolzfurt wurde von David Ziegler, Kupferzell von Wilhelm Krauß und Waldenburg seit 1836 von Karl Krauß geleitet. Außer den Renteigeschäften für den Bezirk Kupferzell hatte Domänenverwalter Wilhelm Krauß auch die Bau- und Forstinspektion der Bezirke Kupferzell, Waldenburg und Ohrntal unter sich. Für die Bau- und Forstinspektion des Bezirks Adolzfurt war David Ziegler zuständig. Schon 1841 ließ der seit 1839 regierende Fürst Friedrich Karl I. zwecks Konzentrierung der Geschäfte die Rentämter Adolzfurt und Kupferzell auflösen. Er vereinigte sie zu einem "Fürstlichen Rentamt" aus drei "Branchen". Räumlich als auch aufgabenmäßig auf drei Beamte zugeschnitten, wurden die Sachgebiete Domänen- und Lehensverwaltung von Kupferzell, Verrechnung und Generalkasse von Waldenburg aus geleitet. Domänenverwalter Wilhelm Krauß war zugleich Forstinspektor und den Revierjägern unmittelbar vorgesetzt. Er kontrollierte sämtliche Haupt- und Nebennutzungen in den fürstlichen Waldungen und Kulturen, fertigte die Aufnahmeregister über das zum Verkauf anfallende Holz an, stellte die Revierrechnungen zusammen und überwachte das Forstpersonal. Auch die Hof- und Jagdkassenverwaltung war ihm übertragen. Mit der Bildung einer selbständigen Forstverwaltung 1843 fiel die Forstinspektion aus seinem Aufgabenfeld heraus. Er behielt aber die Führung der Jagdkasse. 1843 übernahm die Standesherrschaft die Forstgerichtsbarkeit und Forstpolizei vom Staat. Die gewonnene Oberaufsicht nahm Fürst Friedrich Karl I. zum Anlaß, die Forstverwaltung als Behörde zu verselbständigen, weshalb dieser Aufgabenbereich dem Fürstlichen Rentamt entzogen wurde. Karl Weiß, Oberjäger in Adolzfurt, wurde am 14. November 1843 "nach erfolgter Prüfung" als Oberförster angestellt. Unter ihm waren Maurus Vollmer Oberjäger in Waldenburg, Franz Vogel Hofjäger in Kupferzell, Johann Vogel Revierförster in Sailach, Valentin Eichhorn Revierförster in Untersteinbach (bis 1849, vor 1841 Leibjäger des Fürsten Karl Albrecht III. in Bad Mergentheim), August Wölffing Wildmeister in Rinnen, Gottfried Minch Revierverweser in Rückertsbronn, Michael Hämmerer Waldschütz in Streithof, Heinrich Diem Waldschütz in Sailach, Christian Stiefel Waldschütz in Unterheimbach sowie Karl Walter Waldschütz im Kreuzle (Angaben von 1847). Verwaltungsmäßig bestand die Forstverwaltung 1843 aus den Forstrevieren Waldenburg, Sailach, Untersteinbach, Kupferzell und dem Jagdrevier Rinnen. Das Waldgebiet Hohenlohe-Waldenburgs erstreckte sich über Gebiete der Oberämter Hall, Weinsberg und Öhringen. Im Zuge der Ablösungsgesetze wurden die Patrimonialgerichtsbarkeit und die Polizeiverwaltung am 04. Juli 1849 aufgehoben. Die Forstverwaltung wurde seit April 1852 von der Domänenkanzlei wahrgenommen. Karl Weiß war zugleich fürstlicher Polizeibeamter und Revierförster zweiter Klasse im Staatsdienst. Die Forstverwaltung unterstand der königlichen Regierung des Jagstkreises. Die Dienstinstruktion für das Forstpersonal von 1853 sah vor, daß ein Forstverwalter jährlich Bericht an die Domänenkanzlei zu liefern hatte. Wahrgenommen wurde dies seit 1853 von Forstassistent August Pahl, einem Bruder des Direktors (provisorisch angestellt seit 1850, Selbstkündigung 1860). August Pahl unterstand direkt der Domänenkanzlei und dem königlichen Oberförster F. Lang in Neuenbürg als Leiter der staatlichen Forstverwaltung. Lang war seit 1849 "ständiger Inspektor der Forstverwaltung". 1864 wurden die Revierförster von Maurus Vollmer, Johann Vogel und Gottfried Klenk, die Waldschützen von Johann Konrad Schnell, Leonhard (oder Bernhard) Sprenger und Georg Michael Hämmerer gestellt. Hämmerer (1798-1875, angestellt seit 1840) diente als Waldschütz nacheinander in den Huten Sailach, Streithof, Jagdhaus und Tommelhardt. Ab dem 01. Januar 1869 wurde das Forstwesen von der Domänendirektion getrennt und von Forstrat F. Lang geleitet. Eine selbständige Forstdirektion gab es nie. Nach dem Aufstieg des Revierförsters Carl Vötter zum Domänenkanzleidirektor 1870 wurde der Waldenburger Revierförster Maurus Vollmer (geb. 1802, im Dienst seit 1830) höchster Forstbeamter bis zu seiner Pensionierung 1882. Revier Jagdhaus wurde um 1874 von Unterförster Leonhard (oder Bernhard) Sprenger (geb. 1824, Waldschütze in Tommelhardt seit 1857), Revier Sailach seit 1876 von Unterförster Johann Konrad Schnell (1818-1882, eingestellt als Forstgehilfe 1848-1853 und seit 1854 Waldschütze in Waldenburg bzw. später Streithof) geleitet. Im Mai 1874 bestand das Forstpersonal aus Forstverwalter Vollmer (Waldenburg), Revierjäger Münch (Sailach), Revierförster Vogel (Untersteinbach), Unterförster Sprenger (Jagdhaus), Unterförster Schuh (Beltersrot), Waldschütze Hämmerer (Tommelhardt) und Waldschütze Schnell (Streithof). Verwaltungsmäßig gab es 1883 drei Reviere: Waldenburg, Adolzfurt und Sailach. Diese hatten jeweils einen Revierförster, bestanden aus zugeteilten Huten, welche von Unterförstern, Waldhütern oder Waldschützen geleitet wurden und deren Forst- und Jagdpolizeigebiet sich auf Distrikte (Waldgebiete) erstreckte, die mehrere Markungen schnitten. Das Revier Waldenburg wurde von Revierförster Ganzenmüller (geb. 1849, 1874 Unterförster, später Revierförster Beltersrot, ab 1882 für Waldenburg) in Waldenburg geleitet. Hierzu zählte die Streithofhut, die Beltersroter Hut (Unterförster Berthold Mitscherling, angestellt seit 1882) und die Waldenburger Hut (Waldhüter Albrecht Klenk junior in Goldbach, geb. 1858, zuvor in Sailach bzw. Streithof). Dem Revier Sailach, von Revierförster Gottfried Minch in Sailach (seit mind. 1854) geleitet, war die Jagdhaushut unter Waldschütz Johann Weinmann (angest. seit 1876, zunächst als Waldhüter in Tommelhardt, ab 1892 Unterförster im Jagdhaus) zugeordnet. Das Revier Adolzfurt unterstand Revierförster Johann Vogel (geb. 1808, angestellt seit 1843, zunächst Revierförster in Sailach, später Untersteinbach, pensioniert 1887) in Unterheimbach. Letzterem folgte 1887 Revierförster Friedrich Hübner (1843-1910). Revierförster Christian Ganzenmüller wurde 1894 zum Forstwart befördert und verwaltete das Forstwesen bis mind. 1907. Friedrich Weinmann, angestellt seit 1904, wurde mit den Forstrevieren Waldenburg und Beltersrot betraut (bis mind. 1922). Das Forstpersonal bestand 1919 aus Forstwart Johann Baptist Grundhuber, Hofjäger Friedrich Weinmann, Hofjäger Schnell, Wildmeister Bohn und Oberförster Konrad Stelzer. Konrad Stelzer, seit 1914 als Forstverwalter angestellt, wurde 1916 zum Oberförster und 1919 zum Domänendirektor befördert. 1922 wurde er entlassen. Forstwart Melchior Klenk wurde 1922 Forstverwalter, Samuel Lutz Oberförster. Schon 1923 wurde Lutz entlassen. Die 1922 gegründete Forstverwaltungsgesellschaft existierte bis Ende 1934. Geschäftsführer war die ganze Zeit Oberforstmeister Hermann Probst. Um 1938 wurde die fürstliche Forstverwaltung von Leonhard Bohn geleitet, angestellt als Wildmeister seit mindestens 1913. Bernd Geil
2. Zur Geschichte des Bestandes und seiner Bearbeitung: Erschließung und Bildung des vorliegenden Bestandes erfolgten durch den Zeitangestellten Bernd Geil 1997 und 1998 im Zusammenhang mit der Neustrukturierung des Archivs Waldenburg Neu (vgl. hierzu Vorwort Domänenkanzlei). Er besorgte auch ein Konzept für das Vorwort. Die Bestimmung der Provenienzen konnte nur aufgrund einer Adressatenanalyse des Aktenmaterials erfolgen, da die Aktendeckel oft aus späterer Zeit als der Laufzeit stammen oder kein Deckel vorhanden war. Die Forstaufgaben lagen zunächst bei den Rentämtern. Nach Auflösung der Rentämter Adolzfurt und Kupferzell Mitte der 1820er Jahre wurden mit den Aufgaben auch die Akten vom Rentamt Waldenburg übernommen. Einige Akten wurden weitergeführt und in das rentamtliche Ordnungsschema eingereiht. Andere Akten wurden aufgelöst, indem die Schriftstücke ohne Berücksichtigung der Provenienz sachlich in Akten des Rentamtes Waldenburg einsortiert wurden. Wurde eine Akte in einer Nachfolgebehörde nur unwesentlich fortgeführt, wurde sie bei der Entstehungsbehörde zugeordnet. Bei maßgeblicher Fortführung ist sie bei der Nachfolgebehörde eingeordnet worden. Im vorliegenden Bestand überwiegen die 1840er und 1850er Jahre sowie die ersten Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts. Das hängt offensichtlich mit der Selbständigkeit der Forstverwaltung zusammen. Themenmäßig überwiegen die Verwaltung der Waldungen, Holzverbrauch und Jagdwesen. Die Umschläge der Forstverwaltung aus dem 19. Jahrhundert sind dunkelblau und wurden spätestens 1864 in die Registratur der Domänenkanzlei eingeordnet. Es konnten keine eigenen Lokaturen der Forstverwaltung festgestellt werden. Da für die Standesherrschaft Hohenlohe-Waldenburg die Domänenkanzlei seit 1852 alleinige Zentralbehörde war, wurden zahlreiche Akten aus Vorgängerbehörden (Rentämter, Forstverwaltung) von ihr weitergeführt. In diesen Fällen wird im Findbuch auf die Vorgängerbehörde unter "Vorakten" verwiesen. Eine parallele Benutzung der Bestände Rentamt Adolzfurt, Rentamt Kupferzell, Rentamt Waldenburg und Domänenkanzlei ist daher sinnvoll. Es sei auch auf folgende Karten des Hohenlohe-Zentralarchivs hingewiesen: Adolzfurt (Kartensammlung Nr. 2), Kupferzell (222), Sailach (378), Untersteinbach (394) und Waldenburg (395-416). Eine Übersichtskarte des hohenlohe-waldenburgischen Grundbesitzes von 1920 findet sich in Bü 34. Darin ist der fürstliche Waldbesitz farbig markiert sowie die Markungs-, Eigentums- und Kulturgrenzen eingetragen. Die 194 im vorliegenden Bestand verzeichneten Akten sind der Rest der Überlieferung einer standesherrlichen Behörde, die von 1806 bis heute wirkt. Auch in Zukunft scheidet sie Akten aus, die nicht mehr laufend benötigt werden. Es schien sinnvoll, für das Jahr 1945 einen Schnitt zu machen, da im 2. Weltkrieg die laufende Registratur in Waldenburg ausgebombt wurde und nichts mehr erhalten blieb, was nicht schon in die Altregistratur abgegeben war. Andere Unterlagen sind verlorengegangen oder bewußt kassiert worden. Über den ursprünglichen Umfang ist nichts bekannt. Es ist nicht damit zu rechnen, daß weiteres Material noch aufgefunden wird. Da die vorarchivische Gliederung des Bestandes nicht mehr erkennbar ist, mußte eine Gliederung entsprechend der Aufgabenverteilung der Forstverwaltung gebildet werden. Der Bestand erhielt die Bezeichnung "Wa 235 Forstverwaltung Waldenburg". Er umfaßt 194 Büschel in 2,8 lfd.m. Neuenstein, im Januar 1999 Dr. Schiffer
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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