1569 Aug. 25 (Fr), Göppingen Ulrich [III.] von und zu Hohenrechberg lässt in Lienhard Binders, Bürgers und Gastgeben Herberge zum Stern in Göppingen in der hinteren Stube, gegenüber der Ratsstiege, durch Christoph von Degenfeld zu Hoheneybach, Obervogt zu Göppingen, vorbringen, er wolle sein Testament errichten und habe es bereits schriftlich formuliert. Er lässt es als mündliches Testament (testamentum nuncupativum) durch den Notar Mag. art. Kaspar Sattler aus Waiblingen, Stadtschreiber zu Göppingen, in Gegenwart gen. Zeugen öffentlich verlesen und bestimmt: Sein vor etwa 1 Jahr errichtetes Testament ist hiermit widerrufen. Im christlichen Glauben und in der Hoffnung auf die Auferstehung befiehlt er seine Seele in die Hände ihres Schöpfers und Erlösers, unseres Herrn und Heilands Christi. Sein Leib ist bei seinem Vater [Wolf II. von Hohenrechberg] zu bestatten. Der jeweilige Inhaber von Hohenrechberg hat jährlich die Zinsen aus 500 fl an die Armen auszuteilen. Anastasia von Rechberg geb. von Woellwarth, seine Ehefrau, erhält zusätzlich zu dem, was ihr laut Heiratsabrede und seines besonderen Vermächtnisses (Gemächtsbrieff) zusteht, 1000 fl, den durch sie erworbenen Hausrat zu Straßdorf und zum Dank für ihre eheliche Treue die Verlassenschaft seiner +Mutter [Johanna geb. von Riedheim]. Seine bereits mit je 1000 fl ausgesteuerten Töchter Anna, Witwe des Ulrich von Rechberg zu Falkenstein, und Margretha, Ehefrau des Albrecht [VI.] von Rechberg zu Staufeneck, haben in ihren Heiratsabreden auf ihre Pflichtteile verzichtet, seiner Tochter Elisabetha steht kein Erbe zu, da sie ohne sein Wissen [Philipp Ludwig von Venningen zu Schopfloch] geheiratet hat. Trotzdem erhalten Anna und Elisabetha je 1000 fl, Margretha als folgsamstes seiner Kinder 3000 fl. Wer sich gegen dieses Testament stellt, ist enterbt. Den im vorigen Testament als Universalerben eingesetzten Sohn Wolf Christoph enterbt er. Wolf Christoph hat sich, wohin er auch gesandt wurde - angefangen vom Präzeptor zu Ulm über den Hof Markgraf Karls [II. von Baden-Durlach] zu Pforzheim, Albrecht von Rosenberg, die Höfe zu Würzburg und Ansbach, den von Ellrichshausen und [Jakob] Hannibal Graf zu Hohenems in Neapel (Neapolis) bis hin zu Solddiensten in den Niederlanden -, übel aufgeführt. Dem Vater hat er wegen des Verkaufs seines Teils von Alfdorf gedroht, ebenso dem Herzog von Württemberg, der den Verkauf genehmigt hatte. Der Mutter hat er angekündigt, er werde sie nach dem Tod des A. von der obersten Zinne des [Hohen-]Rechberg stürzen. Der A. legte ihn in Haft, entließ ihn aber auf Bitten etlicher Adliger wieder gegen die Verschreibung, sich wohlzuverhalten. Trotzdem nahm Wolf Christoph sein altes Leben wieder auf, machte Schulden u.a. bei Bernhard Eysekrämer, Bürger und Gewerbsmann in [Schwäbisch] Gmünd, und beim Futtermeister [Sebastian] Stickhel in Stuttgart, stritt sie dann aber ab. Heinrich vom Stein und anderen sagte er zwar die Teilnahme am jüngsten Zug gegen Frankreich zu, brach aber sein Wort. Als ihn der A. standesgemäß verloben wollte, heiratete er hinter dessen Rücken [Magdalene von Crailsheim], die er zuvor entehrt (schimpfflich hingelegt und vercleinert) hatte. Wegen dieser und weiterer u.a. in einem Flecken Konrads von Vellberg und in Esslingen verübter Übeltaten enterbt ihn der A. und setzt Ulrich [IV.] von Rechberg zu Heuchlingen, den Sohn seines + Bruders Hans Wolf von Rechberg [zu Heuchlingen], als Universalerben ein. Dieser hat den Nacherben zu ihren Legaten zu verhelfen und Wolf Christoph und seiner Ehefrau jährlich aus Gnaden (zu Dannckh) 300 fl zu geben, falls sie dies wünschen. Ulrich [IV.] erhält Kleidung, Kleinodien, Silbergeschirr, Pferde und Waffen des A., wofür er Wolf Christoph beim Tod des A. aus Gnaden weitere 200 fl zu geben hat. Falls der Fürstbischof von Würzburg es ablehnt, Ulrich [IV.] statt Wolf Christophs zu belehnen, erhält dieser nur 100 fl jährlich. Weitere Regelungen gelten dem Ziel, Schloß Hohenrech berg samt Unser-Frauen-Kirche [auf dem Rechberg], Hinter- und Vorderweiler, das würzburgische Lehen Großeislingen, Straßdorf - dieses hat die Frau des A. auf Lebenszeit zu nutzen -, Ottenbach und Metlangen samt den Wäldern, aus denen Hohenrechberg beholzt wird, bei denen von Rechberg zu halten. Weitere Besitzungen des A., nämlich das Dorf Weiler in den Bergen, der Weiler Reitprechts, Höfe, Untertanen und Seldner, fallen als freies, lediges Eigen an Ulrich [IV.], der dafür die Schulden des A. zu tilgen hat. Der gen. Christoph von Degenfeld, Schwager des A., wird dessen Testamentsvollstrecker, wofür er einen großen Silberbecher, den sog. Hosenbecher, und beide Güter des A. zu Bartenbach erhält. Hans Dietrich von Plieningen, württ. Landhofmeister, erhält zum Andenken an den A. dessen Silberbecher mit dem Kranz. Der gen. Mag. Kaspar Sattler erhält für etliche Dienste den hohen Silberbecher des A. mit dem niederen Füßlein. - Nach der Verlesung des Testaments bringt der von Degenfeld vor, der verlesene Zettel entspreche dem letzten Willen des A. Er fordert den Notar auf, hierüber ein oder mehrere Notariatsinstrumente auszustellen. Der A. bekräftigt dies alles. {?} 1) Hans Rösser (Reesser), Untervogt, 2) Ludwig Mertz, geistlicher Verwalter, 3) Konrad Rösch (Resch), adelbergischer Pfleger, 4) Jakob Schönleben, Bürgermeister, 5) Lorenz Miller und 6) Georg Brothag (Brotthag), beide des Gerichts, sowie 7) Lienhard Grimm, des Rats, alle zu Göppingen Siegler: 1) der A., 2) der Testamentsvollstrecker, 3) der Notar und 4-10) die Zeugen Ausf. Perg.-Libell, 10 Bll. in Großfolio - 10 Sg. bzw. Petschaften in Holzkapseln, davon 6 mit Deckel, an violetter Kordel - U.: der A. und die Zg. - Notariatssignet M. Caspari Sattler - Rv. Altsignatur(en): No. 7; - 11; - 50; - II B Nro. 2

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