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Abt Johannes [III. Hablizel], auch Prior und Konvent des Benediktinerklosters Weingarten beurkunden, dass sich Regina Vetter, eheliche Tochter des Jerg Vetter und der Brigitta Brasberger zu Hasenweiler, um eine nicht spezifizierte Summe Geldes aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Die Aussteller gewähren genannter Regina hiermit freien Zug, wie und wohin sie will, so dass dieselbe ab sofort ohne Einsprache oder Behinderung von ihrer Seite bei Herren oder in Städten Schutz und Schirm oder Bürgerrecht annehmen kann, sprechen sie von der Eigenschaft des Leibes und Gutes los, verzichten auch namens ihrer Nachkommen auf ihr bisheriges Eigentum an ihr, entbinden sie von ihrem Eid und schließen künftige Forderungen, gerichtliche und außergerichtliche, gegen sie oder ihre Nachkommen von Leibeigenschafts wegen nachdrücklich aus.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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