Georg von Langeln (Lanngen), Landkomtur (lanndtkompter) zu Lothringen, und Bernhard von Burscheid (Burscheit), Ritter und Richter im Land zu Luxemburg (Lutzelburg), beurkunden das Folgende: Es haben Gawain (Gawin) von Hohenstein und ein Knecht namens Heinz Oberlender den Kurfürsten [Philipp] von der Pfalz in seinem Fürstentum und Geleitsgebiet angetastet (angetast), weshalb sie zu Trier durch Hans Risse (Ryssen), Amtmann zu Rockenhausen, Jakob von Wolfstein und Clesgin Ehrmann (Erman), alle drei Diener des Pfalzgrafen, festgenommen wurden. Nachdem Heinz geflohen ist, haben Georg und Bernhard das Gericht angerufen, dass der sich in Haft befindende Gawain "ein jung gesell" sei und die Hoffnung bestünde, dass er die Tat nicht wieder tun würde. Deshalb haben sie Eberhart von Hohenfels, Herr zu Reipoltskirchen (Rypeltzkirch) und Domdekan zu Trier, Richard von Greiffenklau (Rychart Griffenclo), Domherr, Heinrich an der Ecke, Bürgermeister zu Trier, herbeigerufen, dass es zwischen dem Täter, der "noch zu dem rechten verfast" gewesen ist, und den Gesandten des Pfalzgrafen zu einer gütlichen Einigung kommt. Die beiden Austeller sollen dem Pfalzgrafen 400 rheinische Gulden kurfürstlicher Währung binnen drei Monaten bezahlen und dies dem Zollschreiber zu Bacharach gegen Quittung ausrichten. Außerdem sollen beide die Gesandten des Pfalzgrafen in Trier aus ihren Herbergen lösen. Gawain von Hohenstein leistet Hans Landschad von Steinach, Ritter und Burggraf von Alzey anstelle des Pfalzgrafen Urfehde, verspricht sich nicht zu rächen. Darum soll Gawain frei und ledig sein und alle Verbote, die die Pfalzgräflichen zu Trier erledigt haben, nicht sein. Die Gesandten des Pfalzgrafen halten aber an ihren Forderungen gegenüber dem zweiten Täter fest. Die beiden Austeller geloben Hans Landschad als Vertreter des Pfalzgrafen dies alles zu halten und der Bezahlung nachzukommen. Die Aussteller siegeln in Gegenwart der herbeigerufenen Schiedsleute (teydungs leut) und des Michel Waldecker, Amtmann im Hamm (Hame).