Albrecht, Bischof zu Bamberg, entscheidet als Schiedsrichter in dem Streite zwischen Graf Johann zu Wertheim einerseits und Grafen Micheln und seinen Geschwistern andererseits über die Ansprüche Graf Johanns auf ein Vierteil zu Breuberg als Morgengabe seiner Mutter und auf das Dorf Waldbüttelbrunn (Bütelbrunn), das seine Schwester Ute, Gräfin von Wertheim hat. Neben ihm sind Schiedsleute, Graf Eberhart von Wertheim Domherr zu Bamberg als Vormund des Grafen Michel und seiner Geschwister und andere unten Genannte. Schiedsspruch: Auf die 2000 fl. an dem Vierteil zu Breuberg soll Graf Johann und seine Erben ewiglich keinen Anspruch haben außer durch Beerbung des Grafen Michel und seiner Geschwister. Dafür verspricht der Bischof, ihm die Güter und Lehen um Boppard (omb Boparttes am Reyn), die vom Stifte zu Lehen rühren, zu verleihen. Kann sie ihm der Bischof nicht verleihen, was er bis künftigen Martinstag erfahren soll, so sollen ihm Graf Michel und seine Geschwister und deren Erben in der Zeit, die der Bischof als Fürst bestimmt, 1000 fl. rheinisch geben. Weiter sollen Gräfin Ute und ihre Erben das Dorf Waldbüttelbrunn (Bütelbrun) angefangen an Petri Kathedra ein Jahr lang nach dato dieses Briefes innehaben, hernach soll Graf Johann und Ute mit ihren Erben das Dorf zu gleichen Teilen haben. Nach Utes Tod soll ihr Teil auf Graf Michel und seine Geschwister und ihre Erben fallen. Ferner sollen Graf Johann und seine Erben Ute und ihre Kinder sowie Graf Michel und seine Geschwister die Grafschaft nicht streitig machen, den sie haben und umgekehrt. Beide Teile sollen bei den Ebersteinischen Gütern bleiben. Neben dem Bischof und Graf Eberhart waren Schiedleute: Reycholf von Elma und Ditz Marschalk.