Hans Vischer von Holzmaden, zu Kirchheim u.T. gef., weil er eine ältere Urfehde gebrochen, seine Frau wiederum mit Schlägen traktiert, sie verwundet und außerdem seinen Schwager misshandelt hatte, jedoch auf Fürbitte freigelassen, obwohl er wegen seiner alten und neuen Verfehlungen mit einer ewigen Gefängnisstrafe oder als Meineidiger hätte bestraft werden können, verpflichtet sich abermals, sich gegen jedermann, insbesondere gegen seine Frau und sein Hausgesinde, wohl zu verhalten, alle Wirtshäuser und Zechen zu meiden, keine Waffe zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, sich des Saufen und Fluchens zu enthalten und schwört U. Er stellt ferner 2 Bürgen, die im Fall der Übertretung dieser U. 100 fl Poenfall zu bezahlen schuld sein sollen. Bürgen: sein Bruder Jakob Vischer und sein Schwager Hans Eilenmann, beide von Holzmaden.