Pfalzgraf Ruprecht I. (der elter) verleiht dem Müller Heinz Gernolt von Hockenheim die untere Mühle (nyddern mule) und Mühlstatt zu Hockenheim als Erblehen. Dafür soll Heinz in den ersten zwei Jahren, beginnend ab dem nächsten Johannistag [24.06.1370], jährlich 12 Malter Korn Speyerer Maß, danach jährlich 14 Malter Korn und 15 Unzen Heller zu genannten Terminen zinsen, wobei das Korn an den Kasten von Wersau zu reichen ist. Darüber hinaus sollen der Müller und seine Erben nicht weiter mit Abgaben beschwert werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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