(1) L 2250 (2)~Kläger: Weiland Graf Simons zur Lippe hinterlassener Kinder Vormundschaft (4)~Prokuratoren (Kl.): Lic. Nagel (1627) (5)~Prozessart: Vormundschaft betr. Streitgegenstand: Nach dem intestat erfolgten Tode des Grafen Simon zur Lippe hatten zunächst die Großmutter von dessen Kindern aus 1. Ehe mit Anna Katharina von Nassau (Simon Ludwig, Johann Berend, Otto Henrich, Hermann Adolf, Hans Ludwig, Friedrich Philipp, Maria Elisabeth, Anna Katharina, Juliana Ursula, Magdalena), Gräfinwitwe Maria von Nassau, seine Witwe 2. Ehe, Maria Magdalena, geb. Gräfin von Waldeck, für ihre Kinder (Christian, Jobst Hermann, Sophia Elisabeth) und der älteste, gerade 18 Jahre alt gewordene Sohn Simon Ludwig zur Lippe um eine Ladung an die vorgesehenen Vormünder, Graf Otto zur Lippe, Graf Christian von Waldeck und Graf Johann Ludwig von Nassau, sich zu Vormündern bestellen zu lassen, nachgesucht. Angesichts der Tatsache, daß Graf Christian von Waldeck sich förmlich bereiterklärt hatte, sich der Vormundschaft zu stellen, wurde, um in den Kriegszeiten Grafschaft und Kinder nicht führungslos zu lassen, vorläufig um die Bestätigung seiner Vormundschaft nachgesucht. Das RKG entsprach dem Gesuch. (6)~Instanzen: RKG 1627 - 1628 (1627) (8)~Beschreibung: 9 Bl., lose; Protokoll, 4 unquadrangulierte Aktenstücke. Lit.: wie Nr. 483.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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