Heinrich [XII.], der Mittlere, Vogt von Gera, Herr zu Gera und Schleiz, belehnt Caspar Roder mit dem Rittergut Weißendorf, zu dem auch ein Hammerwerk an der Weida gehört, als Mannlehen mit der Vergünstigung, dass dessen Tochter Elsa und eventuell weitere aus seiner Ehe hervorgehende Töchter an diesem Gut erbberechtigt sein sollen, falls es keine männlichen Erben gibt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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