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Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, Hauptmann Graf Johann von
Henneberg, Dekan Konrad und der Konvent von Fulda bekunden, dass sie
wegen der Au...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1471-1480
1471 April 2
Ausfertigung, Pergament, sieben mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der gegeben ist nach Cristi unsers Hern gebort dusent virhundert und in dem einundsibeitzigesten jare am Dinstage nach Judica
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, Hauptmann Graf Johann von Henneberg, Dekan Konrad und der Konvent von Fulda bekunden, dass sie wegen der Auseinandersetzung um die Burg Bieberstein und die Zehnten in Dienheim und Dolgesheim jenseits des Rheins durch Marschall Stam von Schlitz, Heinrich Küchenmeister, Philipp von Herda den Älteren und Lorenz von Hutten als Schiedsleute zu einer Einigung gebracht worden sind. Die Einigung hat keine Auswirkung auf einen Vertrag über eine Verpfändung zwischen Abt, Hauptmann sowie Dekan und Konvent. Graf Johann soll die Burg Bieberstein bis kommenden Tag Kathedra Petri [1472 Februar 22] besitzen. Die darüber ausgestellte Urkunde soll er beim Rat [der Stadt] Fulda hinterlegen. Die Burg Bieberstein ist durch den Dekan und den Konvent dem Abt gemäß einer darüber ausgefertigten Urkunde, die ebenfalls beim Rat von Fulda hinterlegt ist, für 2500 Gulden verpfändet. Nach Abwicklung des Geschäfts, ebenfalls bis zum kommenden Tag Kathedra Petri, wird Graf Johann dem Dekan und dem Konvent die Burg auch ohne Ankündigung der Ablösung (auch an furkundigunge der ablosuenge) übergeben, es sei denn, der Abt kündigt die Ablösung der Burg an und zahlt die entsprechende Summe. Graf Johann soll dem Abt Bieberstein aushändigen. Der Abt soll die Burg aber nicht an fremde Herren verkaufen oder verpfänden. [Der Abt?] schuldet Johann (Hansen) von Dörnberg 1000 Gulden für Bieberstein [?]. Die Summe soll er von den 2500 beim Rat hinterlegten Gulden zur Ablösung seiner Forderung zahlen. Die übrigen 1500 Gulden sollen beim Rat hinterlegt und zur Anzahlung der Ablösung der Verpfändung von Rockenstuhl in Höhe von 2200 Gulden an den Erzbischof von Mainz oder Bosse von Buchenau verwendet werden. Lässt sich die Ablösung nicht durchführen, soll Graf Johann mit Rat der vier Schiedsleute und anderer Lehnsleute des Klosters über eine Verwendung zum Nutzen des Klosters entscheiden. Von den übrigen 900 Gulden sollen Dekan und Konvent 400 Gulden an Graf Johann zum Nutzen des Dekans und des Konvents von Petersberg bei Fulda geben. Von den restlichen 500 Gulden sollen jeweils 250 Gulden von Graf Johann bzw. von Dekan und Konvent zum Nutzen des Klosters angelegt werden. Graf Johann sowie Dekan und Konvent von Petersberg bei Fulda sollen die Urkunden über die oben genannten Zehnten den vier Schiedsleuten vorlegen. Bei Uneinigkeit über die Zuteilung sollen die vier zwei oder drei Angehörige der Ritterschaft hinzuziehen und eine Entscheidung über den Besitz der Zehnten fällen. Alle Forderungen in Bezug auf die Zehnten sollen damit erledigt sein. Kirchliche und weltliche Rechtsmittel sollen nicht eingelegt werden. Graf Johann verspricht Dekan und Konvent von Fulda Schutz wegen Burg und Gericht Bieberstein. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3, Avers 4, Avers 5, Avers 6, Avers 7)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hauptmann Johann, Graf von Henneberg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Konvent von Fulda
Vermerke (Urkunde): Siegler: Stam von Schlitz, Heinrich Küchenmeister, Philipp von Herda der Ältere, Lorenz von Hutten
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Nr. 1074.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.