Der Appellant erklärt, er habe für das gudenauische Rittergut Kuchenheim im Glauben, es frei von Lasten zu erwerben, 8000 Rtlr. geboten. De facto aber sei das Gut kleiner und geringer ausgestattet als vorher behauptet. Dennoch solle er zur Entrichtung der 8000 Rtlr. verpflichtet werden. Am 7. März 1757 bestätigte das RKG das Urteil der Vorinstanz.
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AA 0627, 212 - B 292/1750
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1754-1757, 1808 (1756)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann Albert Braumann, kurköln. Geheimer Rat und Landrentmeister, (Bekl.) Beklagter: Als Vormünder der Minderjährigen von Lombeck-Gudenau Johann Jakob Frhr. von Waldbott zu Bornheim und Joseph Clemens Frhr. von Vorst zu Lombeck, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Wilhelm Weylach 1753 - Subst.: Lic. Heinrich Joseph Brack Prokuratoren (Bekl.): Lic. Anton Wilhelm Helffrich - Subst.: Lic. von Bostell Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Kurköln. Hofrat zu Bonn mit Rat der Juristenfakultät der Universität Göttingen 1751-1753 - 2. RKG 1754-1757, 1808 (?- 1756) Beweismittel: Inventare von Kuchenheim (Bd. 2 Bl. 42-44, 73-80). Acta priora (Q 19 = Bd. 2) und Rationes decidendi (Q 19 = Bd. 1 Bl. 106 - 189). Botenlohnschein (Q 12). Beschreibung: 2 Bde., 11 cm; Bd. 1: 6,5 cm, 269 Bl., lose; Q 1 - 23; Bd. 2: 4,5 cm, 220 Bl., geb.; Q 19.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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28.04.2026, 08:52 MESZ
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- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
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