Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass der Zoll auf der Hütte bei Oggersheim (Agerßheim) in seinen Besitz gekommen war. Nachdem die Einwohner von Freinsheim (Freynßheim) vermeint haben, den Zoll nicht geben zu müssen, haben sie mit Bewilligung des Pfalzgrafen darüber Kundschaft eingeholt und ihm und seinen Räten vorgelegt. Der Fürst und seine Räte haben darin nicht befunden oder erkannt, dass Zollbefreiung für die von Freinsheim bestehe. Auf Bitten der Räte und insbesondere seines Schultheißen zu Freinsheim, Jörg von Helmstatt, die den Pfalzgrafen gebeten haben, den Einwohnern "etwas gnade" an dem Zoll zu erweisen, vermindert Kurfürst Philipp den Zoll dahin, dass die von Freinsheim anstatt der üblichen 5 Schilling Pfennige für 1 Fuder Wein fortan lediglich 4 Weißpfennige Zoll geben sollen, wenn sie Wein "da laden". Dieses Privileg soll bis auf Widerruf des Pfalzgrafen oder seiner Erben gelten.