Kaspar Weidner d. J., Bürger und Rotgerber zu Schwäbisch Hall, verkauft um 780 fl rh an Jakob Betzold, auch Bürger und Bildhauer zu Hall, eine nach Anstößern näher beschriebene Behausung im dortigen Brunnengässle. Von dem Kaufpreis soll Betzold 200 fl an einen gewissen David Blintzig, vom Rest in zwei Raten insgesamt 180 fl an den Verkäufer ausbezahlen; die verbleibenden 400 fl soll er, beginnend an Ostern 1624, zum landesüblichen Satz verzinsen, wobei Weidner oder dessen Erben jederzeit, doch mit vierteljährlicher Kündigungsfrist, die bare Auszahlung verlangen können.