Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet wie nachfolgt, nachdem im gegenwärtigen Krieg [= Landshuter Erbfolgekrieg] die Pfalzgräflichen gegen [Heinrich] Sittich von Breidenbach (Sittig von Brettbach), Deutschordenskomtur zu Ober-Flörsheim (Hern Flerßheym), seine Brüder und das dortige Haus vorgegangen sind (etwas hanndlung furgenomen). Dies geschah, da sich Sittich in der Fehde zwischen dem Pfalzgrafen und dem Landgrafen von Hessen nicht wie ein Schirmverwandter verhalten haben soll und sich hat entschuldigen lassen. Daraufhin kamen er und seine Oberen, nämlich Stefan von Emershofen, Komtur zu Horneck, als Stellvertreter des Deutschmeisters und Wigand Holzsadel (Holtzsattel), Komtur zu Griefstedt (Griffstetten), als Vertreter des Landkomturs von Marburg (Markpurg) vor die pfalzgräflichen Räte mit der Bitte, dass die pfalzgräflichen Täter ebenfalls hinzugeholt werden. Nachdem der Komtur eine Entschuldigung getan hat und der Meinung war, dass dies nicht notwendig sein würde, belässt es der Kurfürst auf Bitten der Komture und anderer bei der ganzen Sache und willigt ein, dass Sittich wieder zu seiner Komturei gelassen und ihm die noch vorhandene Habe wieder zurückgegeben wird. Dies nimmt der Komtur dankbar an. Der Komtur und seine Brüder sind von der Verpflichtung gegenüber Friedrich Kessler [von Sarmsheim] befreit. Das Deutschordenshaus zu Ober-Flörsheim wird wieder in den pfalzgräflichen Schutz und Schirm aufgenommen.