Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Anna, Ehefrau des Jakob Maurer zu Speyer (unnser liebe besundere Anna Jacob Muerers zu Spier eliche hußfrauwen), in seinen und der Pfalz Schirm genommen hat. Er versichert, Anna und ihre Güter zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo ihr der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen, seinen Richtern und Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp weist seine Ober- und Unteramtleute um Beachtung und Sicherstellung von Schutz und Schirm an und befiehlt ihnen namentlich, dass man sie "nit verweltigen noch verunrechten" solle und ihr vielmehr bei der Durchsetzung ihrer Rechte nach bestem Vermögen förderlich sei. Der Schirm soll für 10 Jahre währen, beginnend zu Martini [11.11.] 1497, wobei Anna jährlich 2 Gulden Schirmgeld zu geben und an die Kanzlei zu Heidelberg zu reichen hat.