Revierverwaltung Weißbach (Revier Crispenhofen) (Bestand)
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Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, Oe 130
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik) >> Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein >> Archiv Öhringen >> Zentrale Verwaltungen nach der Mediatisierung
1817-1882
Inhalt und Bewertung
Die h.-oehringische Forstverwaltung war zweistufig organisiert. Unterhalb der zentralen Forstverwaltung in Öhringen für die allgemeine Verwaltung standen die Revierverwaltungen. Die Revierverwaltung für das Revier Crispenhofen war in Weißbach angesiedelt. Die kleine Verwaltung bestand personell wohl nur aus dem 'Revierförster', anfangs auch als 'Revierverwalter' bezeichnet, und eventuellen Gehilfen.
Gliederung: 1. Allgemeines; 2. Forst- und Jagdbedienstete; 3. Einrichtung und Verwaltung der Waldungen; 4. Holzverkauf, -abgaben und -nutzung; 5. Wege; 6. Forst- und Jagdgerichtsbarkeit; 7. Jagd; 8. Rechnungen und Rechnungssachen.
Forstverwaltungen waren in allen hohenlohischen Standesherrschaften üblich. Einzigartig war für die hohenlohe-oehringische Forstverwaltung jedoch die Zweistufigkeit dieser Verwaltung. Es existierte eine zentrale allgemeine Forstverwaltung in Öhringen und darunter mehrere Revierverwaltungen. Eine davon war die Revierverwaltung in Weißbach für das Revier Crispenhofen. Diese in den anderen hohenlohischen Herrschaften bis jetzt noch nicht bekannte Zweistufigkeit der Forstverwaltung schlägt sich auch in der Aktenbildung nieder. Das Archiv Öhringen enthält Akten einzelner Revierverwaltungen. Sind die Unterlagen dieser Revierverwaltungen sonst nur bruchstückhaft erhalten, liegen die Akten der Revierverwaltung Weißbach nahezu vollständig in dem vorliegenden Bestand vor. Sie wurden in der jetzt vorliegenden Form nicht in Weißbach, sondern in der zentralen Forstverwaltung in Öhringen formiert, geordnet und mit Umschlägen versehen. Sie tragen die Aufschrift "Revier Crispenhofen" oder "Forstverwaltung Öhringen: Revier Crispenhofen". Solche Aufschriften sind erst sinnvoll, wenn auch Akten anderer Revierverwaltungen am gleichen Ort verwahrt werden. Das konnte aber nur in der zentralen Forstverwaltung der Fall gewesen sein. Die Umschläge enthalten außerdem die Lokatur "Fach Nro. ...". Durch die vorliegenden Umschlagbeschriftungen sind 35 Fächer nachweisbar. In der Regel werden sie mit arabischen Ziffern nummeriert, in Einzelfällen aber auch mit römischen. Eine Nummerierung der Akten innerhalb eines Faches erfolgte jedoch nicht. Die vorarchivische Gliederung des Bestandes läßt sich in etwa durch die Aufschriften rekonstruieren. Ein Drittel der noch vorhandenen Akten läßt sich dieser "Fachgliederung" zuordnen. Für die Ordnung des Bestandes mußte daher eine moderne Klassifikation entwickelt werden. Die alten Fachnummern sind aber als Vor¬signaturen angegeben. Eine Rekonstruktion der alten Ordnung aus der Forstverwaltung aufgrund der vorhandenen Umschläge wird im Anhang an das Vorwort beigegeben. Die "Revierverwaltung" kann personell nicht allzu groß gewesen sein. Sie beschränkte sich weitgehend auf den Revierverwalter bzw. in späterer Terminologie "Revierförster". Bekannt sind der Revierverwalter Breuttner (auch Breitner) zwischen 1823 und 1846 und die Revierförster Ganz (1848 belegt), Mangoldt 1850-1852, Löhmid 1853-1855 und um 1870 Revierverwalter Kinzij. Für 1851 ist auch ein Unterförster belegt, als Mangoldt als "Oberförster" fungierte. Es war Karl Gaebele, wohl ein Neffe des Heimatdichters Gaebele/Schrader. Seit 1841 war er Forstgehilfe in Weißbach, 1845 erhielt er den Titel Unterförster und wohnte und arbeitete seither in Diebach, das zum Revier Crispenhofen gehörte. 1858 wurde er nach Wiesenbach versetzt (Oe 110 Domänenkanzlei 104/9). Der Bestand veranschaulicht eine hohenlohe-oehringische Forstverwaltung "vor Ort", die konkreten Probleme und deren Lösung aus der Praxis heraus. Deutlich wird darüber hinaus aber auch die Verbindung der Revierverwaltung zu der übergeordneten Forstverwaltung in Öhringen. Regeln und Anweisungen sowie Berichte der Revierverwaltung nach Öhringen (im Konzept) sind reichhaltig erhalten geblieben. Die Unterlagen brechen 1882 ab, worin sich die Auflösung der Revierverwaltung ausdrücken könnte. Die Unterlagen wurden im Zusammenhang mit der Bearbeitung der noch unerschlossenen Akten des Archivs Öhringen nach 1806 seit 2000 durch den Unterzeichnenden (teils unter Mitwirkung von Praktikanten) erschlossen und 2003 als Bestand formiert und abgeschlossen. Ergänzende Unterlagen finden sich in den Beständen Domänenkanzlei und Forstverwaltung. Der Bestand "Oe 130 Revierverwaltung Weißbach (Revier Crispenhofen)" enthält 264 Bü in 1,8 lfd. m. Neuenstein, im Mai 2004 Dr. Schiffer
264 Bü (1,8 lfd.m)
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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