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Bitte an den Kurfürsten den Schnadzug wie von altersher durchführen zu dürfen
Telgte A >> Markensachen, Jagd- und Fischereigerechtsame >> Markensachen >> Schnaden der städischen Marken
(1656-) 1773
Enthält: u.a. Bürgermeister und Rat der Stadt Telgte wenden sich mit einer Supplik an den Kurfürsten und bitten darum, den Schnadzug wie von altersher durchführen zu dürfen. Sie machen darauf aufmerksam, daß ihr Gemeinheitsdistrikt teilweise im Jursidiktionsbezirk des Gografen liege, was freilich nicht daran hindern dürfe, den Schnadzug auszuüben, wie dies auch die im Stadtarchiv vorhandenen Schnadprotokolle beweisen. Sie bedanken sich für die frühere Unterstützung der Landesherrschaft in dieserhalb geführten Prozessen und sichern zu, die Beschnadung ohne große Kosten, also ohne Essen und Trinken, durchzuführen, nur in Begleitung des Rates und eines bejahrten Stadtdieners, der schon früher einen Schnadzug mitgemacht habe. Resolutum des Kurfürsten und Bischofs von Münster, daß die Beschnadung wie herkömmlich, jedoch ohne Unordnung und großen Kostenaufwand geschehen solle (1773 Juli 22). Anlagen: in A 608 1. Publikandum wegen des Schnadzugs, verkündet von der Kanzel in der Telgter Pfarrkirche von 1669 Juli 6. 2. Abschrift des Schnadprotokolls von 1656, welches 1669 in gleicher Weise wiederholt worden ist. 3. Schnadprotokoll von 1713 in Abschrift.