Ferdinand III., römischer Kaiser, bestätigt, daß vor dem Reichskammergericht Dr. Vincenth König, Advokat und Prokurator, als Substitut des Advokaten und Prokurators Dr. Georg Golle, den Eid für Graf Johann zu Sayn-Wittgenstein und Hohenstein als Vormund der Töchter des Grafen Otto zur Lippe und der Gräfin Margarethe, geborene Gräfin von Nassau, nämlich Amalie, Sabine, Dorothea und Ottilie abgelegt hat wegen der Legate der Gräfin Elisabeth zur Lippe, verwitwete von Holstein. Siegelankündigung des Ausstellers. Ausgestellt zu Speier. Ausfertigung - Pergament. Unterschriften Johann Conrad Albrechts von Lauterburg, Verwalter, und Wolfgang Hayler, Prokurator; anhängendes Siegel in Kapsel.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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