Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz überträgt der Stadt Möckmühl das Heidelberger Erbrecht, da den Einwohnern zu Möckmühl bei Erbfällen merkliche Beschwerungen an ihrem Besitz entstanden sind.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner