Martin Plieninger ("Pleninger") von Haberschlacht, gefangengesetzt zu Brackenheim, weil er sich ungebührlich verhalten hat, weshalb Wilhelm v. Neipperg, Vogt im Zabergäu, befahl, der Schultheiß von Haberschlacht solle ihm nach Gebühr befehlen und gebieten und außerdem solle er vor ihm erscheinen und Treue geloben, worüber Martin sich jedoch bei ihm beklagte; weil er außerdem den Amtleuten ungehorsam gewesen ist und Drohungen vernehmen ließ, schwört Urfehde