"Canntstatt der Gaystl. Verwaltung daselbsten in Annis 1701, 702, 3 et sequ. renoviertes Läger-Buech über die gefäll und einkünften zu Schmiden, Rommelshausen, Fellbach, Untertürkheim, Uhlbach und Obertürkheim. Original von Renovatori Georg Conrad Haage geschrieben."
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 102/18 Bd. 60
A 461/7 Nr. 752
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 102/18 Geistliche Lagerbücher: GV Cannstatt
Geistliche Lagerbücher: GV Cannstatt >> 1. Bände
1701-1704, Nachträge bis 1745
Renovationsbefehl durch Herzog Eberhard Ludwig zu Württemberg.
Ewig unablösige Hellerzinse - Erblehengüter - nicht jährliche Landacht- oder Zelgfrüchte - ewig unablösige Hühner und Pfeffer - geistliche Jurisdiktion und Lehenschaft - großer Fruchtzehnt - Weinzehnt - Heuzehnt - kleiner Zehnt - der Geistlichen Verwaltung eigene Güter - ewig unablösiger Bodenwein - teilige Weingärten - Geflügel.
Notizen:
Vermerk über Kulturveränderung zu Rommelshausen: Bl. 93.
Vermerk über den Zehnten aus einem Acker zu Fellbach: Bl. 179v.
Vermerk über einen Wiesentausch zu Fellbach: Bl. 245v.
Vermerk über Verleihung eines Erblehens zu Fellbach: Bl. 284.
Vermerk über fälschliche Verzeichnung eines Weingartens zu Fellbach: Bl. 311v.
Vermerk über Aufteilung des Weinzehnten zu Untertürkheim: Bl. 379v.
Vermerk über Aufteilung eines Weingartens zu Untertürkheim: Bl. 531v.
Reskripte:
Gütertausch zu Fellbach 1723: Bl. 246v.
Übertragung von Gefällen der Geistlichen Verwaltung Esslingen zu Fellbach an die Geistliche Verwaltung Cannstatt 1699: Bl. 257.
Desgleichen von Gefällen zu Untertürkheim 1699: Bl. 508.
Weingültübertragung zu Untertürkheim 1704: Bl. 538v.
Dungfuhrlohn zu Untertürkheim 1704: Bl. 538v.
Strittiger Sechstteil aus einem Weingarten zu Untertürkheim 1701: Bl. 544v.
Urkundenabschriften:
U 1: 1281 März 13, Bl. 441 f.
U 2: 1291 Juli 15, Bl. 442v f.
Ewig unablösige Hellerzinse - Erblehengüter - nicht jährliche Landacht- oder Zelgfrüchte - ewig unablösige Hühner und Pfeffer - geistliche Jurisdiktion und Lehenschaft - großer Fruchtzehnt - Weinzehnt - Heuzehnt - kleiner Zehnt - der Geistlichen Verwaltung eigene Güter - ewig unablösiger Bodenwein - teilige Weingärten - Geflügel.
Notizen:
Vermerk über Kulturveränderung zu Rommelshausen: Bl. 93.
Vermerk über den Zehnten aus einem Acker zu Fellbach: Bl. 179v.
Vermerk über einen Wiesentausch zu Fellbach: Bl. 245v.
Vermerk über Verleihung eines Erblehens zu Fellbach: Bl. 284.
Vermerk über fälschliche Verzeichnung eines Weingartens zu Fellbach: Bl. 311v.
Vermerk über Aufteilung des Weinzehnten zu Untertürkheim: Bl. 379v.
Vermerk über Aufteilung eines Weingartens zu Untertürkheim: Bl. 531v.
Reskripte:
Gütertausch zu Fellbach 1723: Bl. 246v.
Übertragung von Gefällen der Geistlichen Verwaltung Esslingen zu Fellbach an die Geistliche Verwaltung Cannstatt 1699: Bl. 257.
Desgleichen von Gefällen zu Untertürkheim 1699: Bl. 508.
Weingültübertragung zu Untertürkheim 1704: Bl. 538v.
Dungfuhrlohn zu Untertürkheim 1704: Bl. 538v.
Strittiger Sechstteil aus einem Weingarten zu Untertürkheim 1701: Bl. 544v.
Urkundenabschriften:
U 1: 1281 März 13, Bl. 441 f.
U 2: 1291 Juli 15, Bl. 442v f.
648 Bl.
Folio (Höhe x Breite)
Amtsbücher, Register und Grundbücher
Genetische Stufe: Reinschrift
Exemplar für: Kanzlei
Schreiber/Renovator/Rechner: Georg Cunrad Hagen, verordneter Renovator
Einband: geprägter Ledereinband über Holzdeckeln, 2 Metallschließen abgegangen
Exemplar für: Kanzlei
Schreiber/Renovator/Rechner: Georg Cunrad Hagen, verordneter Renovator
Einband: geprägter Ledereinband über Holzdeckeln, 2 Metallschließen abgegangen
Fellbach WN
Obertürkheim : Stuttgart S
Rommelshausen : Kernen im Remstal WN
Schmiden : Fellbach WN
Uhlbach : Stuttgart S
Untertürkheim : Stuttgart S
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:28 MEZ
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