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Testament der Eheleute Franz Erdingk und Margarete zur Muss, vom 17. Oktober 1612, verkündet am 15. November 1613, nach dem Tode der Frau.
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Enthält: Gegenseitige Erbeinsetzung. Vermächtnisse erhalten seitens des Mannes seine Geschwister a. Johan Erdingk, Schulmeister zu Hattingen, 2. Anton Schulte zu Erdingk und dessen Sohn Franz, 3. Katharina, Frau Heilingk in Ascheberg und deren Tochter Maria, 4. Else, Frau Dabbel in Ascheberg; - seitens der Frau 1. ihr Sohn Johan Bock, 2. ihre Tochter Margarete, die von Erdtmans Erbe abgegütert ist, 3. ihre Schwester Margarete, Frau Jürgen Belleman in Warendorf, 4. Margarete von Viermund, Witwe Dietherich Kerckeringk zu Amelsbüren, wohnhaft auf dem alten Steinweg, und deren Kochmagd Elsken zur Mollenbeck, 5. Dr. jur. Bernhard Kerckering und Henrich Brecker als Testamentsvollstrecker. Zeugen: Berndt Marckenbeck und Johan Berningk. Von Rats wegen: Dr. Henrich Bockhorst.