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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Selekte >> Altwürttembergische Lagerbücher >> Hauptreihen des Kammer- und Kirchenguts >> Weltliche Lagerbücher der Oberämter (gesamt)
1477-1821
1. Zur Geschichte des Amts Göppingen: Das Gebiet des späteren Amts Göppingen gehörte im 8. und 9. Jahrhundert dem Herzogtum Alemannien an. Zu den zahlreichen dort begüterten hoch- und niederadligen Familien zählten u. a. die Ahalolfinger, die im 11. Jahrhundert von den Zähringern und deren Nebenlinien beerbt wurden. Nur 998 sind die Filsgaugrafen fassbar. Über Heirat einer Erbtochter dieser Grafen gelangte die aus dem Ries stammende Familie der späteren Staufer in den Besitz des Gebiets nördlich der Fils und Lauter, in dem sich mit Hohenstaufen, Göppingen, Eberbach, der Vogtei über das Kloster Adelberg dann in der Folgezeit die späteren Schwerpunkte des dortigen staufischen Territoriums herausbildeten. Das Verwaltungs- und gerichtshoheitliche Zentrum für dieses staufische Territorium entstand dabei um den ursprünglichen Burgflecken, dann Marktort bzw. Handwerkerzentrum am Fuß der Burg Hohenstaufen. Der damals reich mit Privilegien ausgestattete Ort Staufen (Stoffen, Stophin) verlor erst 1470 das Recht eigener Hochgerichtsbarkeit, nach der endgültigen Einverleibung der verbliebenen Restverwaltungseinheit (außer Staufen nur noch einige Weiler und Einzelhöfe, die teilweise anderen Orten zugehörten) in das württembergische Amt Göppingen. Göppingen wiederum, der spätere Amts-Mittelpunkt, wurde um die Mitte des 12. Jahrhunderts von den Staufern als Markt angelegt (1206 noch "villa") und im 13. Jahrhundert zur Stadt erhoben. Nach dem Niedergang der Staufer breiteten sich einige der ehemals staufischen Ministerialenfamilien wie etwa die Herren von Rechberg v.a. im Gebiet nördlich der Fils aus, die Vorherrschaft allerdings sicherten sich Württemberger: Schon unter Graf Ulrich II. fielen Göppingen (1273 oder 1274) sowie umfangreicher Besitz um und in Ebersbach an Württemberg. Graf Eberhard der Erlauchte sicherte 1319 diesen Erwerb durch eine Besitzbestätigung ab. Die Württemberger dehnten in der Folge ihren Besitz im Umfeld Göppingens weiter aus, wobei die hinzugewonnenen Orte mehrheitlich dem im frühen 14. Jahrhundert errichteten Amt Göppingen eingegliedert wurden. Dieses Amt wuchs daher sukzessive an: 1299 zunächst um Anteile an Ebersbach; 1321 wurden dann Heiningen, Lotenberg, Gammelshausen und Boll mitsamt dessen Vogtei (vorher den Herzögen von Teck zuzuordnen) dem Amt einverleibt. Zwischen 1318 und 1339 wurde dem Amtsbezirk außerdem der Besitz der verarmten Grafen von Aichelberg hinzugefügt: Dürnau, Hattenhofen, Sparwiesen, Bünzwangen, die Burg Filseck sowie Anteile an Uhingen und Albershausen. Im frühen 15. Jahrhundert folgten Faurndau und dessen Stiftsvogtei, Schlierbach und Gruibingen (beide jedoch erst ab 1485 zum Amt Göppingen gehörig), Kleineislingen, Teile von Bartenbach sowie Holzheim; 1470 wurde, wie schon erwähnt, der verbliebene Rest des Amts Hohenstaufen eingegliedert. In der Stadt Göppingen haben sich die württembergischen Herrscher seit diesem Jahrhundert häufig für längere Zeit aufgehalten. Dies hat sich im Verlauf der Stadtgeschichte in einer entsprechenden Bautätigkeit, z. B. dem Schloss, niedergeschlagen. Das 16. Jahrhundert brachte infolge der Reformation erhebliche Zuwächse für das Gebiet des späteren Oberamts Göppingen, da den Württembergern nunmehr die vollständige Verfügungsgewalt über den Besitz ihrer Vogteiklöster (vgl. Bestand Kloster Adelberg - H 102/1 und Bestand Stift Faurndau - H 102/25) zugefallen war: Hierzu gehörten u.a. Rechte in Börtlingen, Ober- und Niederwälden, Holzhausen, (Kloster Adelberg- vgl. Bestand H 102/1) der Restteil von Wangen, der nicht liebensteinische Teil von Schlat und Eschenbach (der liebensteinische Anteil wurde 1789 an Württemberg verkauft) und der noch ausstehende Teil von Bezgenriet. Das 17. und 18. Jahrhundert brachten hingegen keine wesentlichen Erweiterungen des Amtsbezirks. Zwei in diese Zeit fallende Ereignisse sind aber hervorzuheben: In der Spätphase des Dreißigjährigen Kriegs war das Amt Göppingen von 1634 - 1648 an Vorderösterreich verlorengegangen und 1782 ereilte Göppingen eine Brandkatastrophe, die die Altstadt beinahe vollständig vernichtete und zu einem Wiederaufbau nach neuen Plänen führte. An der Spitze des Göppinger Amts standen zwei Beamte: der Obervogt und der Untervogt, dessen Stelle sich aus derjenigen des Göppinger Schultheißen entwickelt hatte. Die Obervogtei wurde 1757 aufgehoben und durch den ehemaligen Untervogt, der fortan als Oberamtmann an die Stelle der beiden Vögte trat, ersetzt. Damit war Göppingen zum Oberamt geworden. Neuerliche Veränderungen des Oberamtsbezirks ergaben sich in der napoleonischen Zeit infolge der Eingliederung territorialer Neuerwerbungen. Die Zugewinne des Jahres 1805 wurden dem Oberamt Göppingen angegliedert, während diejenigen von 1806 zumeist dem neugeschaffenen Oberamt Wiesensteig zugeschlagen wurden. Wiesensteig wurde aber bereits nach 1810 mit Orten des Amts Geislingen zu dem neuen Oberamt Geislingen zusammengefasst. Bis 1817 war die Neuordnung der Oberämter und damit auch diejenige des Bezirks des Göppinger Oberamts abgeschlossen.
2. Zur Geschichte und Ordnung des Bestands: 2.0 Seit 1422/1423 wurden in Württemberg bei der von der Rentkammer zentral gesteuerten systematischen Aufzeichnung von Besitzungen, Rechten und Einkünften in Lagerbüchern mehrere gleichlautende Reinschriften erstellt: Ein Exemplar verblieb in der Kanzlei der Rentkammer, ein zweites wurde im Archiv hinterlegt, eine dritte Reinschrift erhielt die zuständige Kellerei, die in der Zeit des aktuellen Gebrauchs Nachträge vermerkte. Das heutige Lagerbuchselekt führt verschiedene ältere Reihen zusammen: 2.1 Die altwürttembergische Reihe "weltliche Lagerbücher" Ursprünglich umfasste diese Reihe die Archivexemplare, die häufig den Außenvermerk "Archiv" tragen. Im Laufe der Zeit wurden diesem Bestand Konzepte, Mehrfertigungen und Lagerbücher der 1806 neu erworbenen Herrschaften hinzugefügt, so dass ein Mischbestand erwuchs, der 1938 anlässlich der Neugliederung der Bestände durch K.O. Müller die Bestandsbezeichnung H 1 erhielt. 2.2 "Dublettenreihe" Seit 1908 wurden unter der etwas irreführenden Bezeichnung "Dublettenreihe" Mehrfertigungen, aber auch Konzepte und Abschriften von Lagerbüchern geistlicher und weltlicher altwürttembergischer sowie neuwürttembergischer Herrschaften zusammengeführt. Der Bestand gelangte ins Staatsarchiv Ludwigsburg und erhielt die Signatur H 6. 2.3 Lagerbuchreihe des Finanzarchivs Im Rahmen der Neuordnung 1806 wurde der überwiegende Teil der altwürttembergischen Lagerbücher aus den Registraturen der Bezirksämter den Kameralämtern übergeben, die - ausgehend von den aktuellen Verwaltungsbedürfnissen - umfangreiche Kassationen und Umordnungen vornahmen. Allmählich gaben die Kameralämter die Lagerbücher an das 1822 eingerichtete Finanzarchiv ab. Nach erneuten Kassationen und uneinheitlicher Ordnung wurden in dieser Zeit für ungefähr die Hälfte der Überlieferung provisorische Verzeichnisse erstellt. Die dabei vergebenen rund 4200 Zahlensignaturen sind mit Blaustift auf der Vorderseite vermerkt. 1924 übernahm das Staatsarchiv Ludwigsburg die Lagerbuchbestände des aufgelösten Finanzarchivs und wies sie der Bestandsgruppe H 6-10 zu. 2.4 "Sonderreihe" des Staatsarchivs Ludwigsburg> Bruchstückhaft blieb um 1930 der Versuch, aus der Überlieferung des Finanzarchivs diejenigen Erneuerungen in einer Reihe zusammenzuführen, die in den Stuttgarter Lagerbuchbeständen fehlten. 2.5 Beständebereinigung durch K.O. Müller K.O. Müller löste den von ihm gebildeten Mischbestand H 1 (s. o.) in einer zweiten Verzeichnungsphase auf, indem er die altwürttembergischen Lagerbücher im Bestand A 295 zusammenfasste und die neuwürttembergischen Lagerbücher den Reihen B 1-5 zuwies. Nach Abgabe der in Ludwigsburg befindlichen Lagerbücher an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart im Juli 1950 wurde unter der Leitung von F. Pietsch der gesamte Überlieferungskomplex neu gegliedert. Aus pragmatischen Gründen verzichtete man dabei auf die Rekonstruktion der Registraturen der Kanzlei, des Archivs sowie der Kellereien in eigenen Reihen. Vielmehr Vereinen die heutigen Bestände H 101/ 1ff, gruppiert nach Oberämtern, alle überlieferten Exemplare einer Erneuerung - also Konzepte, Reinschriften, Abschriften - in einer Reihe. Dies gilt auch für Göppingen, für das Lagerbücher ab 1477 überliefert sind.
3. Zur Verzeichnung des Bestands: Nach der Zusammenführung der Lagerbuchbestände im Hauptstaatsarchiv Stuttgart 1950 war die anschließende Neuordnung, um 1960 im wesentlichen abgeschlossen. Damit konnte eine Neuverzeichnung in Angriff genommen werden. Angesichts der zu bewältigenden großen Mengen entwarfen H.-M. Maurer und H. Natale 1974 "Richtlinien zur Kurzverzeichnung von Lagerbüchern" und trieben die Erschließung der Lagerbuchselekte mit den bestehenden geringen Personalressourcen unter Einbeziehung von Auszubildenden und Aushilfskräften voran. Inzwischen liegen für den kompletten Bestand H 101 Konzeptverzeichnungen vor, die allerdings nur sehr eingeschränkt benutzt werden können. Bei der laufenden Überarbeitung dieser Konzeptverzeichnungen wird auf die in den Richtlinien vorgesehene Erfassung von Reskripten und Notizen verzichtet. Auf vorhandene Reskripte wird allerdings weiterhin im "Enthält-Vermerk" hingewiesen. und die Laufzeit in die Gesamtlaufzeit des Bandes aufgenommen. Der Verzeichnung liegt folgendes Schema zugrunde: 1. Bandnummer, 2. Titel, 3. Genetische Stufe und Behördenprovenienz, 4. eventuelle Register, 5. Renovator(en), 6. Inhalte und Darstellungsweise, 7. Orte, 8. Urkunden, 9. äußere Bandbeschreibung, 10. enthaltene Beilagen oder Reskripte, 11. Vorsignaturen, 12. Umfang, 13. Jahr der Anlage. Die Angaben zum Titel entsprechen soweit als möglich den auf den Vorsatzblättern der Bände zu findenden Innentiteln, was durch Anführungszeichen verdeutlicht wird. Weiterhin erfolgte eine Neusignierung entsprechend dem gängigen Signaturenschema der Lagerbuchselekte: Die bestehende Durchnummerierung wird durch Zwischennummern für die einzelnen Ämter (H 101/1 Altensteig bis H 101/64 Winnenden) mit jeweiliger Neuzählung der einzelnen Bände ersetzt. Alte und neue Signaturen können der Konkordanz entnommen werden. Die Bearbeitung der vorhandenen Titelaufnahmen des Bestandes H 101/20 erfolgte im Rahmen der Ausbildung der Archivreferendare Jeannette Godau, Stefan Lang und Judith Maschke in der zweiten Jahreshälfte 2007. Der Unterzeichnete schloss die Arbeiten im April 2008 ab. Der Bestand umfasst 74 Bände aus der Zeit zwischen 1477 bis 1821, in denen 165 verschiedene Urkunden aus der Zeit zwischen 1284 bis 1765 - oft mehrfach - in Abschriften überliefert sind. Die belegten Regale umfassen 6,9 Regalmeter. Stuttgart, im April 2008 Franz Moegle-Hofacker
Korrespondierende Bestände: A 206 Oberrat: Ältere Ämterakten A 213 Oberrat: Jüngere Ämterakten A 249 Rentkammer: Ämterakten A 282 Kirchenrat: Verschlossene Regitsratur A 284 Kirchenrat: Ämterregistratur A 297 Weltliche Zins- und Haischbücher A 346 Weltliches Amt Göppingen(W) A 346 L Weltliches Amt Göppingen(W) A 347 Geistliche Verwaltung Göppingen (G) A 347 L Geistliche Verwaltung Göppingen (G) H 102/1 Lagerbücher Klosterverwaltung Adelberg H 102/25 Lagerbücher der Stiftsverwaltung Göppingen (mit Stift Faurndau) H 102/37 Lagerbücher der Geistlichen Verwaltung Kirchheim/ Teck H 107 Forstlagerbücher (7 - Forstamt Kirchheim unter Teck) H 115 Lehenlagerbücher Adelsfamilien H 129 Lagerbücher des Niederadels H 180 Lagerbücher ritterschaftlicher und niederadliger Besitzungen
Literatur: Altwürttembergische Lagerbücher aus der österreichischen Zeit, Band 7 : Ämter Cannstatt, Göppingen, Heidenheim, Hoheneck, Marbach und Winnenden / bearb. von Dagmar Kraus. - XV, 787 S. Stuttgart : Kohlhammer, 1995. (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe A, Quellen ; 44) Beschreibung des Oberamts Göppingen : mit einer Karte des Oberamts, einer Ansicht von Göppingen und vier Tabellen / hrsg. von dem Königl. statist.-topograph. Bureau, verf. von Rudolph Moser. - Stuttgart ; Tübingen : Cotta, 1844. - IV, 302 S. (Beschreibung des Königreichs Württemberg / herausgegeben von dem K. Statistisch-Topographischen Bureau; 20) Der Kreis Göppingen / [Hrsg.: Walter Ziegler]. - 2. Aufl.. - Stuttgart ; Aalen : Theiss, 1985. - 473 S. (Veröffentlichungen des Kreisarchivs Göppingen ; 11) Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, Bd. III: Regierungsbezirk Stuttgart, Regionalverband Mittlerer Neckar, hrsg. von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg, Stuttgart 1978. Ortsnamenbuch des Kreises Göppingen / Lutz Reichardt. - Stuttgart : Kohlhammer, 1989. - VII, 284 S. (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg : Reihe B, Forschungen ; 112) Wappenbuch des Landkreises Göppingen / Hrsg. vom Landkreis Göppingen ... Bearb. von Eberhard Gönner und Heinz Bardua. - Stuttgart : Kohlhammer, 1966. - 79 S. (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg ; 13)
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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