Schaumburger Knappschaft (Bestand)
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NLA BU, H 46
Nds. Landesarchiv, Abt. Bückeburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Akten >> 1.2 Fachbehörden >> 1.2.3 Gesundheit und Soziales
1829-1969
Bestandsgeschichte: Unter Fürst Ernst zu Holstein-Schaumburg (1601-1622) erlangte der schaumburgische Steinkohlenbergbau in den
Bückebergen bei Obernkirchen eine erste Blüte. Gefördert durch die günstige Verkehrslage an der Weser wurde die
Schaumburger Kohle bald im gesamten norddeutschen Raum gehandelt. Nach dem Tode des letzten Grafen aus dem Hause Holstein-Schaumburg, Otto V., im Jahre 1640 kamen im Zuge der Teilung der Grafschaft zwischen Hessen-Kassel und Schaumburg-Lippe die Obernkirchener Kohlebergwerke unter die gemeinsame Verwaltung der beiden neuen Landesherrn. Seit 1806 führten sie die Bezeichnung Gesamtbergamt. 1866 gingen die hessischen Anteile an Preußen als Rechtsnachfolger des kurhessischen Staates über. 1923 übernahm die staatliche Preußag die Anteile des Landes Preußen am Gesamtbergamt, das 1928 in eine GmbH umgewandelt wurde (LVO 1928, S. 233-235). Nach dem Verkauf der schaumburg-lippischen Anteile an die Preußag vereinigte diese 1941 die Bergwerke Barsinghausen und Obernkirchen. Nachdem der Notbergbau nach dem Zweiten Weltkrieg noch einmal eine große Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung erlangt hatte, wurde 1961 der Kohlebergbau im Schaumburger Land endgültig eingestellt.
Aufgrund der vielfältigen Gefahren des Bergmannsberufes wurde zur sozialen Absicherung der Beschäftigten bereits 1757 eine Knappschaftsbüchsenkasse eingerichtet, die ihren Sitz in Obernkirchen hatte. Der Name der Einrichtung änderte sich im Laufe der Zeit mehrfach, die endgültige Bezeichnung war schließlich "Schaumburger Knappschaftsverein". Nachdem es Anfang des 19. Jahrhunderts möglich geworden war, einen eigenen Arzt einzustellen, weitete sich der Wirkungsbereich der Knappschaft zunehmend aus. Neben das sogenannte Krankengeld und die Pension traten ab 1809 auch Witwen- und Waisenrenten sowie Kurkosten und Sterbegeld. Als
1886 der "Hauptknappschaftsverein Clausthal" gegründet wurde,
Bestandsgeschichte: übernahm dieser die Pensionsversicherungen der Knappschaften aller Werke im Oberbergamtsbezirk Clausthal, zu dem auch Obernkirchen gehörte. Als besondere Kasse wurde nur die Krankenversichrung bei den einzelnen Werken belassen. Das 1924 erlassenen Reichsknappschaftsgesetz faßte das zersplitterte Knappschaftswesen zu einer einheitlichen Organisation zusammen. Der neugegründete "Reichsknappschaftsverein" übernahm mit 18 Knappschaftsoberversicherungsämtern die Geschäfte der Kranken- und Pensionsversicherung, wobei das für Obernkirchen zuständige Oberversicherungsamt in Clausthal saß. Nach 1945 schlossen sich die sieben Bezirksknappschaften auf dem Gebiet der neugegründeten Bundesrepublik zu einer "Arbeitsgemeinschaft der Knappschaften" mit Sitz in Bochum zusammen. Durch das Bundesknappschaftserrichtungsgesetz von 1969 wurde schließlich die Bundesknappschaft geschaffen.
Der vorliegende Bestand wurde aus der Knappschaftsgeschäftsstelle Stadthagen übernommen und setzt sich aus zwei Provenienzen zusammen. Zum einen besteht er aus Unterlagen der Obernkirchener Knappschaft (Beitragslisten, Stamm- und Knappschaftsrollen, Namensverzeichnissen, Klassenlisten, Rechnungsbücher, Drucksachen), zum anderen aus Unterlagen des Gesamtbergamtes Obernkirchen-Barsinghausen (Jahreslohnlisten, Annahme- und Abgangsbücher, Unfallstatistiken). Da aber eine saubere Trennung nach Herkunft vielfach nicht möglich war, wurde die Klassifikation ohne Rücksicht auf die Provenienz aufgebaut. Weitere wichtige Überlieferungen zur Geschichte des Schaumburger Bergbaus finden sich in folgenden Beständen: L 1, K 1, K 2, Dep. 1, Dep. 29, E 26.
Verzeichnung und Findbucherstellung erfolgten im Rahmen eines Praktikums innerhalb der Ausbildung zur
Diplomarchivarin an der Fachhochschule Potsdam durch Frau Dagmar Giesecke.
Bückeburg, Oktober
Bestandsgeschichte: 1993
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Ja
Zusatzinformationen: abgeschlossen
Bückebergen bei Obernkirchen eine erste Blüte. Gefördert durch die günstige Verkehrslage an der Weser wurde die
Schaumburger Kohle bald im gesamten norddeutschen Raum gehandelt. Nach dem Tode des letzten Grafen aus dem Hause Holstein-Schaumburg, Otto V., im Jahre 1640 kamen im Zuge der Teilung der Grafschaft zwischen Hessen-Kassel und Schaumburg-Lippe die Obernkirchener Kohlebergwerke unter die gemeinsame Verwaltung der beiden neuen Landesherrn. Seit 1806 führten sie die Bezeichnung Gesamtbergamt. 1866 gingen die hessischen Anteile an Preußen als Rechtsnachfolger des kurhessischen Staates über. 1923 übernahm die staatliche Preußag die Anteile des Landes Preußen am Gesamtbergamt, das 1928 in eine GmbH umgewandelt wurde (LVO 1928, S. 233-235). Nach dem Verkauf der schaumburg-lippischen Anteile an die Preußag vereinigte diese 1941 die Bergwerke Barsinghausen und Obernkirchen. Nachdem der Notbergbau nach dem Zweiten Weltkrieg noch einmal eine große Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung erlangt hatte, wurde 1961 der Kohlebergbau im Schaumburger Land endgültig eingestellt.
Aufgrund der vielfältigen Gefahren des Bergmannsberufes wurde zur sozialen Absicherung der Beschäftigten bereits 1757 eine Knappschaftsbüchsenkasse eingerichtet, die ihren Sitz in Obernkirchen hatte. Der Name der Einrichtung änderte sich im Laufe der Zeit mehrfach, die endgültige Bezeichnung war schließlich "Schaumburger Knappschaftsverein". Nachdem es Anfang des 19. Jahrhunderts möglich geworden war, einen eigenen Arzt einzustellen, weitete sich der Wirkungsbereich der Knappschaft zunehmend aus. Neben das sogenannte Krankengeld und die Pension traten ab 1809 auch Witwen- und Waisenrenten sowie Kurkosten und Sterbegeld. Als
1886 der "Hauptknappschaftsverein Clausthal" gegründet wurde,
Bestandsgeschichte: übernahm dieser die Pensionsversicherungen der Knappschaften aller Werke im Oberbergamtsbezirk Clausthal, zu dem auch Obernkirchen gehörte. Als besondere Kasse wurde nur die Krankenversichrung bei den einzelnen Werken belassen. Das 1924 erlassenen Reichsknappschaftsgesetz faßte das zersplitterte Knappschaftswesen zu einer einheitlichen Organisation zusammen. Der neugegründete "Reichsknappschaftsverein" übernahm mit 18 Knappschaftsoberversicherungsämtern die Geschäfte der Kranken- und Pensionsversicherung, wobei das für Obernkirchen zuständige Oberversicherungsamt in Clausthal saß. Nach 1945 schlossen sich die sieben Bezirksknappschaften auf dem Gebiet der neugegründeten Bundesrepublik zu einer "Arbeitsgemeinschaft der Knappschaften" mit Sitz in Bochum zusammen. Durch das Bundesknappschaftserrichtungsgesetz von 1969 wurde schließlich die Bundesknappschaft geschaffen.
Der vorliegende Bestand wurde aus der Knappschaftsgeschäftsstelle Stadthagen übernommen und setzt sich aus zwei Provenienzen zusammen. Zum einen besteht er aus Unterlagen der Obernkirchener Knappschaft (Beitragslisten, Stamm- und Knappschaftsrollen, Namensverzeichnissen, Klassenlisten, Rechnungsbücher, Drucksachen), zum anderen aus Unterlagen des Gesamtbergamtes Obernkirchen-Barsinghausen (Jahreslohnlisten, Annahme- und Abgangsbücher, Unfallstatistiken). Da aber eine saubere Trennung nach Herkunft vielfach nicht möglich war, wurde die Klassifikation ohne Rücksicht auf die Provenienz aufgebaut. Weitere wichtige Überlieferungen zur Geschichte des Schaumburger Bergbaus finden sich in folgenden Beständen: L 1, K 1, K 2, Dep. 1, Dep. 29, E 26.
Verzeichnung und Findbucherstellung erfolgten im Rahmen eines Praktikums innerhalb der Ausbildung zur
Diplomarchivarin an der Fachhochschule Potsdam durch Frau Dagmar Giesecke.
Bückeburg, Oktober
Bestandsgeschichte: 1993
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Ja
Zusatzinformationen: abgeschlossen
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 11:33 MESZ