Dietrich von der Borch verpfändet seinem Vetter, Herrn Siverd von
der Borch, auf Lebenszeit für 12 Rhein.Gl. seinen Hörigen Dichans zu Heiden.
Er verpflichtet sich, die Stukewese, die er zusammen mit seinem Vetter für
24 Rhein.Gl. dem Süsterhaus zu Detmold versetzt hat, nach des Vetters Tod
für 12 Gl. loszukaufen, die die Sievertsche u. ihr Sohn Ludolf daraus zu
beanspruchen haben.