Dietrich von der Borch verpfändet seinem Vetter, Herrn Siverd von der Borch, auf Lebenszeit für 12 Rhein.Gl. seinen Hörigen Dichans zu Heiden. Er verpflichtet sich, die Stukewese, die er zusammen mit seinem Vetter für 24 Rhein.Gl. dem Süsterhaus zu Detmold versetzt hat, nach des Vetters Tod für 12 Gl. loszukaufen, die die Sievertsche u. ihr Sohn Ludolf daraus zu beanspruchen haben.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
Objekt beim Datenpartner
Loading...