Jörg Lutz aus Gerlachsheim [Kr. Tauberbischofsheim], wegen verbotenen Bettelns und Verdachts der Brandstiftung etliche Tage zu Nürtingen gef., jedoch in Anbetracht seiner Jugend und seines bisherigen Verhaltens strenger Strafe und peinlichen Verhörs überhoben, begnadigt und freigelassen mit der Auflage, das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen, es nie mehr zu betreten und darüber eine Verschreibung aufzurichten, gelobt unter Eid, dieser Strafe Folge zu leisten und schwört U. Lutz hatte sich wider die württembergischen Verbote, dass sich kein ausländischer Bettler oder "Lanndtröckh" im Fürstentum unerlaubt aufhalten und herumstreifen dürfe, ins Land eingeschlichen und gebettelt. Zu Wolfschlugen hatte er sich zudem beim Bettel vor einem Hause derart benommen, dass er, als noch zur selben Stunde in diesem Haus Feuer ausbrach, höchst verdächtig war, den Brand gelegt zu haben.
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Namensnennung 3.0 Deutschland