Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Peter Jäger d. Ä. (Peter unser Jeger der elter), aufgrund geleisteter und zukünftiger Dienste, die er noch tun soll, solange er umherschweifen (gewebern) kann und seine Gesundheit das zulässt, eine jährliche Gülte von 16 Gulden zu Mittfasten verschrieben hat. Das Geld soll ihm der Kammermeister an Gold oder gleichwertiger gängiger Münze gegen Quittung auf Peters Lebtag reichen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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